Durch Großinvestoren finanziell immer besser ausgestattet und mit einem Konzept, das die Nachteile der Verfügbarkeit eines Mietwagens gegenüber einem Taxi bis an die Grenzen des gesetzlich Erlaubten auszugleichen versucht, greifen die Limousinenservices das Taxigewerbe in unseren Metropolen massiv an. Eigenen Versäumnissen geschuldet (Qualitätsdefizite, insbesondere beim Fahrpersonal) und durch mangelnde Kontrolle und unzureichende Aufzeichnungspflichten der Mietwagen befördert, wächst dieser Markt rasant. Neben car-sharing-Angeboten und Anbietern wie „myTaxi“, die dem Kunden, der ein Taxi bestellen will, auf ihrer Bestellplattform Alternativen anbieten oder ortsfremde Taxen bedienen, ist uns damit ein Ernst zu nehmender Konkurrent erwachsen.

Schönefelder Taxifahrer: Vorfall bei Modemesse in Selchow.

Taxifahrer zu werden, heißt Dienstleister zu werden. Ein Taxifahrer ist ein gelernter Profi, der sich mit den Straßen und Objekten am Besten auskennt und der mit  seinen Fahrgästen und seinen Kollegen fair und respektvoll umgeht. Mann kann natürlich nicht erwarten, dass alle diese Kriterien erfüllen. Aber jeder hätte es gerne.

Erst die Arbeit, dann das Weihnachtsvergnügen: 

To do - Liste fürs Finanzamt

 

Prüfen, Nachrechnen, Anrufen, sich durch Formulare kämpfen und sie auch noch ausfüllen. Behalten Sie die wichtigsten Punkte im Blick.

Blockadefreies Ausladen an Terminal C weiter erschwert –

die „Abzocke“ geht weiter.

 

Für das Parken am Kurzzeitparkplatz an Terminal C (P5) wurden die Preise verändert. Bisher waren die ersten 19 Minuten kostenfrei, so dass wir unsere Fahrgäste dort in Ruhe aussteigen lassen konnten, ohne anderen Kollegen oder Verkehrsteilnehmern auf der viel zu engen Zu- und Abfahrt oder auf den völlig unzureichenden Stellflächen im Weg zu sein oder aber einen Strafzettel zu riskieren. Bei gutem Timing war das Befahren von P5 auch für vorbestellte Taxen eine gute Alternative zur Ordnungswidrigkeit oder zur Behinderung anderer.  

 

Nach dem kostenfreien Parken in den ersten 19 Minuten wurden bisher 3,- Euro für 20 bis 29 Minuten berechnet, 4,- Euro für das Parken ab 30 bis längstens 59 Minuten. Jetzt werden direkt ab der ersten Sekunde bis längstens 29 Minuten 3,- Euro kassiert und uns damit das Arbeiten weiter erschwert. Ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie „Partnerschaft“ aus Sicht der Flughafengesellschaft aussieht. Dort kennt man offenbar nur noch das Streben nach Profit, das durch das BER-Debakel noch einmal verschärft wurde. Einmal mehr sollen wieder wir zusätzliches Geld in die Flughafenkassen bringen. Dabei zahlen wir doch sowieso: jedes private Unternehmen wäre bei dem täglich vorgeführten Dilettantismus beim Flughafenbau längst pleite. Das Bund-Länder-Unternehmen hingegen bedient sich beim Steuerzahler, wenn die Kassen leer sind. Die Zeche zahlen immer wir. 

 

 

Parken am Flughafen Berlin-Tegel 

                                                

 

 

 

 

  

 

  Parkplatzgebühren

 

 

 

 

Parkplatz P1

 

 

 

 

 

 Parkplatz P2*

 

 

 

 

                

              Parkplatz P5

 

 

 

 

  bis 30 Minuten

 

 

 

 

   4,00 EUR

 

 

 

 

    4,00 EUR

 

 

 

 

                   3,00 EUR

 

 

  1 Stunde

 

 

   4,00 EUR

 

 

    4,00 EUR

 

 

                   4,00 EUR

 

 

  bis 2 Stunden

 

 

   8,00 EUR

 

 

    8,00 EUR

 

 

                   8,00 EUR

 

 

  jede weitere angef. Stunde

 

 

   2,50 EUR

 

 

    2,50 EUR

 

 

                   2,50 EUR

 

 

  Tageshöchstsatz

 

 

 29,00 EUR

 

 

  29,00 EUR

 

 

                 26,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: 

http://www.berlin-airport.de/DE/ReisendeUndBesucher/AnUndAbreise/Parkgebuehren/TXL/index.html

 

Stephan Berndt.

 

 

Konsequenzen der Kündigung der Vereinbarung zwischen LDS und Berlin

Die Kündigung der Vereinbarung erfordert eine Anpassung des Berliner Taxitarifs im Hinblick auf die das Bereithalterecht der Berliner Taxen am Flughafen Schönefeld betreffenden Regelungen. Dazu bedarf es umgehend einer neuen Fassung, da diese bereits am ersten Januar 2013 in Kraft treten muss.