„Auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten“ - die finanzielle Förderung für den vorzeitigen Einbau von „Fiskaltaxametern“ wird immer unwahrscheinlicher.

Das ist neben manch sinnvoller Information die eigentliche Botschaft des LABO – Schreibens zur „Nutzung von sogenannten Fiskaltaxametern“ (siehe Seite 12 aktuelle Ausgabe RAL 1015). Die Smartcard für „Fiskaltaxameter“ ist jetzt erhältlich. Das LABO hat in diesem Zusammenhang die Funktion der Registrierungsstelle übernommen. D.h. die für die Beantragung der Smartcard bei der Bundesdruckerei (D-Trust GmbH) erforderlichen Angaben der Unternehmer und Unternehmerinnen werden vom LABO geprüft und bestätigt.

 

Nach allem, was an Verlautbarungen aus dem Hause des Finanzsenators Nussbaum bisher zu hören war, nach dem derzeitigen Stand der Beratungen des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2014/2015 und nicht zuletzt auf Grund dieses Schreibens, ist es aus unserer Sicht nicht länger realistisch, noch auf eine finanzielle Förderung des freiwillig vorzeitigen Einbaus eines Fiskaltaxameters zu hoffen. 

 

Seit dem 19.08.2013 besteht für die Berliner Taxenunternehmer/innen zwar die Möglichkeit, Ihre Taxen mit einem sogenannten "Fiskaltaxameter" (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard) auszustatten. Allerdings lediglich „auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten“.

 

Ab dem 01.01.2017 wird dieser Taxameter ohnehin für alle Pflicht. Was für uns ehrliche Unternehmer eine kleine Ewigkeit bedeutet, die es im Kampf gegen die unlautere Konkurrenz und damit in einem aussichtslosen Wettbewerb um Fahrpersonal noch zu überleben gilt, ist aus Sicht der Politik ein so naher Zeitpunkt, der in deren Logik einen finanziellen Anreiz für eine noch schnellere Einführung verbietet.

 

Das bedeutet nicht, dass wir unsere Bemühungen um ein auch für die Steuerbehörde lohnendes „Investment“ des Landes Berlin aufgeben. Allerdings wollen wir bei dem Stand der Dinge auch keine falschen Versprechungen machen. Für die aktive Unterstützung unserer Senatsverwaltung, namentlich unseres Staatssekretärs Christian Gaebler, durch Innensenator Henkel und durch die Berliner Industrie- und Handelskammer, hier durch den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter und Branchenkoordinator Herrn Dr. Lutz Kaden, wollen wir uns aber noch einmal ausdrücklich bedanken. Und bauen auch weiter auf deren Unterstützung. Gerade unser Innensenator und seine CDU werden wir daran messen, denn die stehen in der Pflicht ihres eigenen Fraktionsbeschlusses. 

 

Wir werden aber auch selbst neue Wege gehen müssen, so sehr wir uns auch wünschen, dass Politik und Verwaltung ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Denn ohne unsere eigenen Hausaufgaben zu machen, wird die Politik unsere Anliegen auch in Zukunft nicht wirklich ernst nehmen. Wir müssen mehr Engagement entwickeln, sei es in der Ausbildung unseres Fahrpersonals, in der Führung unserer Beschäftigten und in der Zusammenarbeit innerhalb unseres Gewerbes. Nur eine Dienstleistungsqualität auf höchstem Niveau wird die ehrlich wirtschaftenden Betriebe bis 2017 am Leben erhalten. 

 

   Stephan Berndt.

 

Das klingt schon ein wenig nach Science Fiction, doch wo so viel Kapital investiert wird, sollte man schon ein wenig genauer hinschauen. Google schwebt wohl ein „Robo-Taxi“ vor, das in Städten autonom Fahrgäste einsammeln und an ihr Ziel bringen kann. Die Bestrebungen, ein eigenes Fahrzeug zu entwickeln bestehen deshalb, da viele Manager aus der Autobranche Assistenzsysteme vor allem als Unterstützung des Menschen begreifen und den Autofahrer dadurch nicht bevormunden, geschweige denn ersetzen wollen. Doch lesen Sie selbst: 

 

Ungewöhnliche Investition: 

Google soll groß beim Luxus-Taxidienst Uber eingestiegen sein. 

 

Das löst Spekulationen aus – schließlich testet der Internet-Konzern seit Jahren selbst fahrende Autos. 

 

Der Internetriese Google hat laut Medienberichten mehr als eine Viertelmilliarde Dollar in den amerikanischen Edel-Taxidienst Uber investiert. Der Internetkonzern habe die Investition über seinen Risikokapital-Arm Google Ventures getätigt, berichteten mehrere Technologie-Dienste übereinstimmend.

 

Außerdem steckte der Finanzinvestor TPG 88,4 Millionen Dollar in die Firma und ein weiterer Geldgeber, Benchmark, 15 Millionen Dollar, wie aus einem Uber-Dokument hervorgeht, das vom Blog "All Things D" veröffentlicht wurde. Bei der Finanzierungsrunde wurde Uber demnach insgesamt mit 3,5 Milliarden Dollar bewertet.

 

Google kommt in dem Papier zwar nicht vor, aber neben "All Things D" berichteten auch das Blog "TechCrunch" und das Magazin "Fortune" vom Einstieg des Internet-Konzerns. "Fortune" zufolge zieht zudem Googles Chefjustiziar David Drummond in den Verwaltungsrat der Firma ein. Die Berichte regten die Fantasie der Branchenbeobachter an: Schließlich erprobt Google seit Jahren selbst fahrende Autos. 

Uber stieß auf Widerstand von US-Behörden

Bei Uber können Nutzer über eine Smartphone-App einen meist schwarzen Oberklassewagen bis hin zur Limousine bestellen, abgerechnet wird bargeldlos im Hintergrund. Die Tarife sind höher als bei herkömmlichen Taxi-Diensten und werden zudem in Stoßzeiten an die Nachfrage angepasst. In mehreren US-Städten stieß Uber auf Widerstand der Behörden, weil das Start-up in regulierte Taxi-Märkte vorstieß.

 

Mit Uber können Privatpersonen anderen Menschen Taxidienste anbieten. Über eine Handy-App können Nutzer ein Auto bestellen, auch das Bezahlen kann über die App abgewickelt werden. Der Dienst wurde 2009 gegründet und ist neben zwei Dutzend US-Städten auch in Berlin, München, Zürich und London aktiv.

 

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article119323599/Google-steckt-250-Millionen-Dollar-in-Taxidienst.html

 

 

Dazu ein paar Gedanken aus dem Worl – Wide - Web:

 

Das ist das Ende der Sozialwissenschaften ;) Wer soll jetzt noch Soziologie studieren?? ;)

Dann muss man gar nicht mehr sagen wohin.... Google weiß es schon. Und die NSA. 

 

Die Zukunft des Taxis... 

Start: Rathaus
 Ziel: Zentralfriedhof
 
 Ungefähr 23.300.000 Startpunkte in 0,18 Sekunden gefunden
 Ungefähr 710.000 Zielpunkte in 0,43 Sekunden gefunden 
 
 Google sucht, bitte haben sie Geduld, ihre Auto wird bald kommen...
 
 Google sucht...
 
 Sorry, ihr Startpunkt ist urheberrechtlich Geschütz und wurde aus dem
 Index gelöscht, geben sie einen neuen Startpunkt ein...
 
 Start: Parlament
 
 Ungefähr 35.300.000 Startpunkte in 0,47 Sekunden gefunden
 
 10 von 35.300.000 wurden angefahren
 20 von 35.300.000 wurden angefahren
 20 von 35.300.000 wurden angefahren
 
 Kruzifix noch mal, ich fahr mit dem 71er, geht schneller...

 

Goolge wird bestimmt auch Robo-Passagiere entwickeln 

wäre perfekt 

 

3500 Menschen sterben im Strassenverkehr... 

Wer haftet, wenn das Robo-Taxi jemanden umnietet?
 Das wird hoffendlich niemals Realität....

 

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Geruechte-um-Robo-Taxi-von-Google/forum-263758/list/

 

Zusammengestellt und kommentiert von

Stephan Berndt.

  

 

 

Was für ein gelungener Abschluss 2013 für die Fahrsicherheit im Taxenverkehr. Mehr als 30 Fahrerinnen  und Fahrer beteiligten sich am 21.09.2013 beim TÜV Rheinland in Lehnitz am Fahrsicherheitstraining und am Aufbaukurs 1. Hilfe. 

 

Diese Schulungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen des Berliner Taxigewerbes, sein Fahrpersonal weit über die gesetzlichen Vorgaben der Ausbildung zum Taxifahrer hinaus zu schulen und zu fördern. Das erhöht nicht nur die Sicherheit unserer Fahrgäste, es steigert auch die Qualität unserer Dienstleistung. 

 

Dass diese Schulungen von den beiden großen Berliner Interessenvertretungen, der „Taxi – Innung“ und dem Berliner Landesverband von TaxiDeutschland, gemeinsam durchgeführt werden, ist ein weiteres, sehr positives Zeichen für die Berliner Gewerbepolitik. 

 

Die Berufsgenossenschaft Verkehr fördert für Mitgliedsbetriebe die Fahrsicherheitstrainings in Höhe von 50 Euro je Beschäftigten. Ein Fakt, der bei aller Kritik an der BG von unseren Unternehmern auch einmal gewürdigt werden sollte. Die BG bietet noch eine ganze Reihe weiterer, kostenloser Seminare im Bereich Fortbildung an. „Innung“ und TD sind mit der BG im Gespräch und prüfen, was davon noch in das Berliner Qualifizierungskonzept hineinpassen könnte.

 

Wir bedanken uns auch bei der Filialdirektion Frank Patzer und Petra von Chamier GbR, beim Taxi Funk Berlin GmbH und bei der WBT eG für die großzügige Unterstützung. Dass hier auch die großen Funkzentralen an einem Strick ziehen, ist ein weiterer Beleg dafür, dass das Berliner Taxigewerbe in seinen Kernthemen immer enger zusammenrückt. 

Aufgrund des großen Erfolges wird es 2014  mit neuen Kursen weitergehen.

 

Gemeinsam für unser Gewerbe,

Uwe Gawehn, „Innung“ des Berliner Taxigewerbes e.V.

und Stephan Berndt, TaxiDeutschland, LV Berlin e.V.

 

Beim letzten Fahrsicherheitstraining des Jahres 2013 am 21. September in Lehnitz fand erstmals zusätzlich ein vom TÜV Rheinland organisierter Aufbaukurs in Erster Hilfe statt.

Mit großer Spannung haben wir an diesem Kurs teilgenommen, da für viele von uns der letzte Erste Hilfe Kurs schon Jahre zurückliegt. Ausbilder „Karlchen“, der uns in die wichtigsten Verhaltensregeln der ersten Hilfe eingewiesen hat, war einfach phänomenal. Er vermittelt sein Fachwissen auf eine höchst kompetente und doch humorvolle Weise, so dass die 4 Stunden wie im Flug vergingen. 

Trotzdem wurde die Zeit extrem effektiv genutzt. Ob es um die Sicherung der Unfallstelle, der Versorgung der potentiell verletzten Personen  

oder der Bergung aus einem Fahrzeug ging, alles wurde live an einem der Teilnehmer geübt. Uns wurde sehr schnell klar, dass dieser Kurs eine regelmäßige Notwendigkeit für jede Taxifahrerin und jeden Taxifahrer darstellen sollte. Denn mit über 7000 Taxen in Berlin stellen wir einen großen Teil des Stadtverkehrs und viele von uns wurden schon Zeugen von Unfällen, bei denen die im Kurs vermittelten Kenntnisse sehr hilfreich sein können.

Für das leibliche Wohl beim Fahrsicherheitstraining und dem Erste Hilfe Kurs war diesmal der Taxi Deutschland Landesverband Berlin e.V. zuständig, was von Ihnen meisterhaft gelöst worden ist. Der Schatzmeister Ahmad Vahdati hat am Grill sein Können unter Beweis gestellt und dem großen Andrang der Teilnehmer standgehalten. Wir haben erneut bewiesen, dass die „Innung“ und „Taxi Deutschland“ sehr gut zusammenarbeiten. Deshalb möchte ich einen besonderen Dank an die Organisatoren der Veranstaltung und an alle Sponsoren, die dies überhaupt ermöglicht haben, aussprechen. Dank der positiven Resonanz der Teilnehmer und unserer eigenen Eindrücke möchten die Verbände die Schulungsmaßnahmen auch im Jahr 2014 fortsetzen. 

 Leszek Nadolski

 

 

 

 

Für die Berliner Taxenunternehmer und -unternehmerinnen besteht ab dem 19.08.2013 die Möglichkeit Ihre Taxen auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten mit einem sogenannten "Fiskaltaxameter" (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard) auszustatten. Das LABO hat in diesem Zusammenhang die Funktion der Registrierungsstelle übernommen. D.h. die für die Beantragung der Smardcard bei der Bundesdruckerei (D-Trust GmbH) erforderlichen Angaben der Unternehmer und Unternehmerinnen werden vom LABO geprüft und bestätigt.

Nachfolgend das Schreiben vom LABO:

Steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen 

Nutzung von sogenannten „Fiskaltaxametern“

 

Sehr geehrte Taxiunternehmerin,

sehr geehrter Taxiunternehmer,

 

mit Schreiben vom 01.09.2008 hatte ich Sie im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die steuerrechtlichen Aufzeichnungs -und Aufbewahrungsfristen und auf die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen hingewiesen.

 

Ich möchte Sie nun über die Möglichkeit der Nutzung von sogenannten „Fiskaltaxametern“ (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard ) informieren, für die – soweit sie auf Basis des INSIKA-Systems beruhen – das LABO in Berlin die Funktion der Registrierungsstelle übernommen hat.

 

I. Ausgangslage

Gemäß § 147 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) besteht bereits seit dem 1. Januar 2002 die Pflicht für Unternehmen, alle steuerlich relevanten Daten in einem Betrieb, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren und gem. § 147 Abs. 6 AO i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr.2 d) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Verfügung zu stellen. Es ist hierbei nicht ausreichend, aufbewahrungspflichtige Unterlagen in ausgedruckter Form vorzuhalten, vielmehr müssen die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen. 

Für Taxenunternehmen wurde bisher eine Ausnahme von dieser Regel zugelassen, die seit der Veröffentlichung des Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 nur noch beim Einsatz von Taxametern ohne Schnittstelle zum Datenexport gilt. Hierbei wird das Ziel verfolgt, bis zum 31. Dezember 2016 auch für Taxenunternehmen die Regelungen zur Anwendung zu bringen, die seit 2002 allgemein gelten. 

Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten im Übrigen auch für allein fahrende Einwagenunternehmerinnen und -unternehmer.

 

II. Vorteile eines sogenannten „Fiskaltaxameters“

Ein sogenannter „Fiskaltaxameter“ besitzt nicht nur die Funktionen für die Ermittlung des Fahrentgeltes und der Abrechnung, sondern stellt die ermittelten Fahrzeugdaten für fiskalische Zwecke bereit.

 

Der Einsatz eines sogenannten „Fiskaltaxameters“ und die Teilnahme an einem Verfahren zur Aufzeichnung und Auswertung der Daten kann auch in Ihrem betrieblichen Interesse als Taxenunternehmer liegen. Sie werden von aufwändigen manuellen Aufzeichnungen entlastet. Zudem erhalten Sie vollumfängliche Daten zur eigenen Betriebssteuerung. In den steuerlichen Prüfverfahren und den Genehmigungsverfahren erleichtert der Einsatz der geeigneten technischen Infrastruktur die Führung der erforderlichen Nachweise, so dass der Aufwand für weitergehende betriebliche Prüfungen erheblich verringert wird. Die Führung von sogenannten Schichtzetteln in der jetzigen Form ist dann nicht mehr notwendig, jedoch die tägliche handschriftliche Protokollierung von Tachokilometerständen.

 

III. Funktionsweise eines „Fiskaltaxameters“

Bei dieser Art der Datenaufzeichnung werden die Daten beim Entstehen mit einer Signatur versehen und nachweisbar vor einem Überschreiben geschützt. Die gesicherten Daten (Einzelaufzeichnungen) werden über geeignete Schnittstellen exportiert (ausgelesen) und mit zweckmäßigen Mitteln vor Verlust oder Zerstörung geschützt. Die Summenspeicher auf der INSIKA-Smartcard enthalten die kumulierten Werte aller Transaktionen monatsgenau gespeichert. Die kumulierten Werte werden regelmäßig signiert ausgegeben und – genau wie die einzelnen Aktionen - extern gespeichert. Die Summenspeicher auf der Smartcard können nicht zurückgesetzt werden.

 

IV. Anforderungen an die Technik und Verfahren

Erforderlich ist ein geeigneter Taxameter, eine Einheit zur digitalen Signatur mit Schnittstelle für den Datenexport, incl. INSIKA-Smartcard. Der Server sollte bei einem Datendienstleister zur Verfügung stehen, der die Anforderungen nach § 14 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) gewährleisten kann.

Bei Herstellung der INSIKA-Smartcard werden die Unternehmensdaten und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) in einem sog. Zertifikat auf der Smartcard hinterlegt. 

Der Einbau erfolgt über eine autorisierte Servicewerkstatt des Taxameterherstellers oder Herstellers der Signiereinheit. 

Für den Einbau und die Verwendbarkeit in Ihrem Taxameter zeichnen Sie verantwortlich.

Soweit deshalb eine Übertragung vom Taxameter über Schnittstellen auf externe Speichermedien erfolgt, müssen die steuerlich relevanten Daten unveränderbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. 

Im Sinne der Regelung des § 14 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss die Echtheit der Herkunft der Unterlagen, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sein. Die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben dürfen nicht geändert werden. 

 

Allerdings erfüllen die gängigen Softwareprodukte zur Auswertung betrieblicher Daten im Taxenverkehr diese gesetzlichen Anforderungen zur Unveränderbarkeit der Daten durchgängig nicht, sondern sind teilweise sogar auf Veränderungen des Datenbestandes ausgelegt. Derartige Produkte bieten daher keine Gewähr, dass sie im Prüfverfahren anerkannt werden. 

 

Eine hohe Zuverlässigkeit im Hinblick auf die gesetzlich geforderten Unveränderbarkeiten besitzen hingegen solche technischen Verfahren, bei denen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten durch eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung gewährleistet (§ 14 UStG) werden kann.

 

Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür beispielsweise das INSIKA-Verfahren geeignet. Technische Informationen dazu erhalten Sie unter www.insika.de. Sofern es künftig andere Systeme auf dem Markt gibt, müssten die Anbieter dieser Systeme dann ebenfalls akkreditiert sein.

 

Bei der Auswertung der Daten muss der Unternehmer durch technische und organisatorische Maßnahmen eine Veränderung der Daten nachprüfbar ausschließen.

Auskunft darüber, welche Dienstleistungsunternehmen Sie bei der Suche nach geeigneten Taxametern, sicherem Datenempfang, sicherer Datenaufbewahrung und Datenverfügbarkeit unterstützen, erhalten Sie von Ihrem Taxameterhersteller und künftig auch auf der Internetseite der IHK unter: http://www.ihk-berlin.de/.

Voraussetzung ist, dass die Daten im INSIKA Export-Format gespeichert, gesichert und den berechtigten Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

 

V. Praktische Schritte

Sollten Sie sich entscheiden, einen sogenannten „Fiskaltaxameter“ auf eigene Kosten in Ihr Fahrzeug einbauen zu lassen, und haben Sie sich für Technik und Verfahren entschieden, bedarf es für die Nutzung des INSIKA-Verfahrens der Beantragung einer INSIKA-Smartcard.

 

Das LABO hat hierfür die Funktion der Registrierungsstelle übernommen.

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  • Das Antragsformular kann bequem auf der Internetseite der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) unter dem Link

https://my.d-trust.net/antrag4/public/erstantrag/index/Produktnr/2040/Projektnr/67

ausgefüllt werden

  • Die Antragstellung erfolgt dann persönlich bei der Registrierungsstelle, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), IIIC 32, zur Überprüfung und Bestätigung Ihrer Angaben. 

 Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Antragsunterlagen im Original
  • Personalausweis oder Pass im Original und in Kopie (beim Personalausweis mit geschwärzter 6-stelliger Zugangsnummer (CAN)) 
  • Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) durch das zuständige Finanzamt und eine Kopie des Schreibens.

Die Weiterleitung des Antrages an die D-TRUST GmbH zur Produzierung Ihrer INSIKA-Smartcard erfolgt durch das LABO

  • Der Einbau der INSIKA-Smartcard in die Sicherheitseinheit und der Anschluss an das Taxameter müssen durch eine autorisierte Servicewerkstatt des Taxameterherstellers oder Herstellers der Signiereinheit erfolgen. Eine Einbaubestätigung ist dem LABO vorzulegen.

 

Unternehmen, die eine INSIKA-Smartcard nutzen, sind verpflichtet, die Daten auf einem Datenträger ihrer Wahl (USB-Stick, CD-ROM, Speicherkarte) für eine Betriebsprüfung dem LABO zur Verfügung zu stellen.

Die INSIKA-Smartcard ist fünf Jahre gültig. Die Gültigkeit beginnt zu dem Zeitpunkt der Herstellung. Die Karte ist also schon gültig, wenn Sie diese erhalten – und nicht erst dann, wenn Sie diese zum ersten Mal benutzen. Das genaue Ende der Geltungsdauer ist auf die Karte aufgedruckt.

Die INSIKA-Smartcard ist, wie alle Betriebsunterlagen, gemäß § 147 Abs. 3 AO nach der letzten Nutzung zehn Jahre aufzubewahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihre Genehmigungsbehörde