Konsequenzen der Kündigung der Vereinbarung zwischen LDS und Berlin
Die Kündigung der Vereinbarung erfordert eine Anpassung des Berliner Taxitarifs im Hinblick auf die das Bereithalterecht der Berliner Taxen am Flughafen Schönefeld betreffenden Regelungen. Dazu bedarf es umgehend einer neuen Fassung, da diese bereits am ersten Januar 2013 in Kraft treten muss.
Auf eine weitergehende Fassung, die „ab Eröffnung BER" in Kraft treten soll, müssen wir uns aber jetzt noch nicht festlegen und sollten das auch nicht tun.
Die neue Vereinbarung zwischen Berlin und dem Landkreis, die für die Bedienung des BER gelten und u. a. vierhundert LDS – Taxen in Berlin uneingeschränkte Laderechte sichern soll, ist Bestandteil der LDS – Taxenordnung. Deren Gültigkeit ist aber auf den 30.06.2013 befristet, und damit ist auch die neue Vereinbarung zum Zeitpunkt der BER - Eröffnung schon obsolet.
Für diese weitergehende Fassung besteht derzeit kein Handlungszwang, auch weil über unseren Tarifantrag zur Änderung des Berliner Taxitarifs sowieso erst später entschieden wird und dabei dann eine Neufassung erarbeitet werden kann, die den Flughafen BER berücksichtigt.
Des Weiteren setzt eine derartige Festlegung in der Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr voraus, dass vorher mit den Vertretern des Landkreises eine neue, für das Berliner Taxigewerbe tragbare Vereinbarung erreicht worden ist.
Die Vertreter aller Berliner Taxiverbände im Anhörverfahren sind sich einig, dass sich das Berliner Taxigewerbe dem Landkreis nicht "unterwerfen" und das eigene Pflichtfahrgebiet nicht unkontrollierbar öffnen wird. Wir befürworten, dass unsere politischen Vertreter im Zweifelsfalle gar keine Vereinbarung mit LDS treffen. Das haben wir bei unserem Treffen am 27.11.2012 mit Staatssekretär Gaebler auch deutlich zum Ausdruck gebracht.
Ohne Vereinbarung muss das Gewerbe des Landkreises den BER alleine bedienen und erhält keinerlei Laderechte in Berlin. Braucht der Flughafen Hilfe, wird er auf uns zukommen. Dann aber ohne die ganzen Gegenleistungen und zu unseren Bedingungen.
Wir sind auch im Stande, einen eigenen Abholservice zu organisieren. Darüber müssen wir nicht mit dem Landrat diskutieren, dies ist dann Sache der Flughafengesellschaft.
Es wäre daher ein Fehler, zum jetzigen Zeitpunkt schon Festlegungen in der Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr zu treffen, die noch nicht gebraucht werden und die unseren Handlungsspielraum einschränken. Eine "Fassung ab Eröffnung BER" lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ersatzlos ab.
Eine entsprechende Stellungnahme ging auch an die Senatsverwaltung.
Stephan Berndt.