Erst die Arbeit, dann das Weihnachtsvergnügen:
To do - Liste fürs Finanzamt
Prüfen, Nachrechnen, Anrufen, sich durch Formulare kämpfen und sie auch noch ausfüllen. Behalten Sie die wichtigsten Punkte im Blick.
Arbeitnehmer, die von ihrem Chef Vermögenswirksame Leistungen bekommen, können noch bis 31. Dezember ihre Arbeitnehmer-Sparzulage für 2008 beantragen. Danach entfällt der Anspruch auf das Geld vom Staat.
Die Frist zum Jahresende gilt auch für die Anträge auf staatliche Förderung von Bauspar- und Riester-Verträgen – allerdings kann hier das Extra vom Staat nur bis zum Jahr 2010 zurück beantragt werden.
Wer für 2008 noch keine Steuererklärung abgegeben hat und wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen oder haushaltsnaher Dienstleistungen mit einer Steuererstattung rechnen darf, kann das nur noch bis zum 31.12.2012 tun. Allerdings gilt das nur für diejenigen, die zur Abrechnung mit dem Staat nicht verpflichtet sind (i. d. R. Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse I sowie Eheleute mit der Steuerklassenkombination IV/IV).
Wer im vergangenen Jahr Verluste mit Aktien gemacht hat, kann nur noch bis zum 15. Dezember einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen. Damit ist es möglich, ein Minus bei der einen Bank gegen ein Plus bei der anderen verrechnen (auch mit Sparzinsen). Andernfalls trägt das Finanzinstitut das Minus automatisch ins Jahr 2013 über.
Steuerklasse bis zum Jahresende ändern: wer verheiratet ist, kann zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen. Gleich verdienende Paare bleiben am besten beide in der Steuerklasse IV, bei großen Gehaltsunterschieden ist i. d. R. die Kombination III und V sinnvoller.
Für höheres Elterngeld: wer bereits weiß, dass er im kommenden Jahr weniger verdienen wird, der kann jetzt in Steuerklasse III wechseln. Weil die Höhe von Lohnersatzleistungen vom Nettogehalt des Vorjahres berechnet wird, ist es günstiger, wenn der Arbeitnehmer auf dem Papier mehr verdient hat. Dazu muss mindestens sieben Monate vor der Geburt in eine günstigere Steuerklasse gewechselt werden und der Antrag auf Änderung der Steuerklasse muss bis zum Jahresende gestellt sein. Das gilt für alle Kinder, die ab dem Jahr 2013 geboren werden.
Warten auf die elektronische Steuerkarte: der Start ist bereits mehrfach verschoben worden. Alle, deren Arbeitgeber bereits zum 01. Januar 2013 am neuen Verfahren teilnimmt, sollten dringend überprüfen, welche Informationen über sie in der Datenbank für den Lohnsteuerabzug gespeichert sind. Freibeträge müssen neu eingetragen werden und werden, anders als bei der Pappkarte, nicht ins kommende Jahr übernommen.
Ein Tipp für alle, die wie viele andere Steuerzahler die „Grenze der zumutbaren Eigenbelastung für Krankheitskosten“ nicht erreichen: fassen Sie so viele Aufwendungen wie möglich in einem Jahr zusammen. Falls Ihre Aufwendungen (z. B. Kuren, Scheidung oder Rezeptzuzahlungen) in diesem Jahr schon hoch waren, sollten Sie weitere Ausgaben (z. B. Brille) noch in diesem Jahr tätigen. Die Eigenbelastungsgrenze ist individuell und ergibt sich aus der Höhe der Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder.
Doch nicht immer ist es sinnvoll, alles noch dieses Jahr zu erledigen: Handwerker –Leistungen werden pro Jahr nur bis zu 6000 Euro steuerlich unterstützt. Bei teuren Renovierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen sind Sie gut beraten, mit dem Handwerker eine Teilzahlung über den Jahreswechsel zu vereinbaren und den Übertrag im kommenden Jahr anrechnen zu lassen.
Haben Sie alles durchgerechnet, alle Fristen eingehalten und Verlustbescheinigungen bei der Bank beantragt? Sind die Steuererklärungen abgegeben, Freibeträge geprüft und staatliche Förderungen beantragt? Dann bleibt mir jetzt nur noch, Ihnen eine entspannte Adventszeit zu wünschen.
Ahmad Vahdati.
Moment, da war noch etwas:
Bundesregierung erhöht Verdienstgrenzen für „Geringfügige Beschäftigung“
„Die Entgeltgrenzen für Minijobber steigen nach einem Beschluss des Bundestags zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Für Beschäftigte in der so genannten Gleitzone (‚Midijobber’) werden sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Ebenfalls neu: Minijobber sind künftig automatisch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Befreiung ist nur auf Antrag möglich.“
Quelle: http://www.taxi-heute.de