Gute Nachrichten für Taxiunternehmer, die ihren Fahrern für Schichten über acht Stunden eine Verpflegungspauschale zahlen: 2014 wird der steuerfreie Pauschbetrag verdoppelt. Die neue Festlegung ist Teil des Gesetzes „zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts”, das zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
In einer gemeinsamen Aktion für mehr Verkehrssicherheit organisierten die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., TaxiDeutschland, Landesverband Berlin e.V. und die Landesverkehrswacht Berlin e.V. auf dem Nachrückplatz der Taxen am Flughafen Tegel am 27.August 2013 die Durchführung kostenloser Seh-Gehör-und Reaktionstests und des Nachweises eingeschränkter Empfindungen bei simuliertem Alkoholanteil im Blut. Sehr viele Kolleginnen und Kollegen nutzten die Möglichkeiten wichtige notwendige Sinne für eine sichere Teilnahme am täglichen Straßenverkehr zu testen. Es war immer wieder erstaunlich, welchen Einfluß simulierte 1,3 Promille auf den Gleichgewichtssinn und die Sehfähigkeit ausüben. Allein die Fähigkeit Linien nachzugehen war deutlich eingeschränkt. Welche katastrophalen Einflüsse Alkohol im Straßenverkehr hat, zeigen leider viel zu viele Unfälle. Wir raten allen unseren Kolleginnen und Kollegen bei Auffälligkeiten die Fachärzte aufzusuchen. Beim heutigen Stand der Technik bieten Seh- und Gehörhilfen einen umfassenden Ausgleich von körperlichen Unzulänglichkeiten in diesen Bereichen an.
Bedanken möchten wir uns ausdrücklich bei der Flughafengesellschaft für die Erlaubnis, diese gelungene Aktion auf ihrem Gelände durchzuführen und bei der Wirtschaftsgenossenschaft Berlin Taxibesitzer eG für die Stromentnahme am Kiosk. Ein besonderer Dank geht an den Schatzmeister der „Innung“, Kollegen Nadolski, für seinen umfassenden Einsatz in allen Organisationsfragen.
Uwe Gawehn
Verzögerung durch BTB – Alleingang kostet dem Gewerbe Millionen an Fahreinnahmen.
Der gemeinsame Tarifantrag von der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., des Taxiverbandes Berlin Brandenburg e.V. und TaxiDeutschland, Landesverband Berlin e.V. liegt nun schon ein ganzes Jahr zurück und noch immer gibt es keine endgültige Einigung des Gewerbes mit Staatssekretär Gaebler und damit noch immer keinen Termin für eine Tariferhöhung. Selbstverständlich muss die Behörde nun endlich auf den Punkt kommen und eine Entscheidung zu unserem letzen Vorschlag auf das vorliegende Angebot der Senatsverwaltung treffen, in dem wir den km-Preis ab dem siebten Kilometer von 1,28 auf 1,35 Euro erhöhen wollen. Alle anderen Vorschläge wurden bereits umgesetzt und von unserer Seite sind wir auch in diesem letzten Punkt noch kompromissfähig. Dieser letzte Dissens muss schnellstens ausgeräumt werden, damit die Fahrpreise endlich angepasst werden können.
Den augenblicklichen Stand gibt das Schreiben der Senatsverwaltung vom 23. Juli 2013 wieder:
Die wahren Schuldigen an diesem unsäglich langen Prozess einer Tariferhöhung sitzen aber einmal mehr im Gewerbe selbst. Der eigensinnige Antrag des BTB hatte zur Folge, dass vor der Festlegung neuer Fahrpreise ein Gutachten erstellt werden musste, aus dem hervorgehen sollte, in welcher Größenordnung eine Fahrpreiserhöhung zu rechtfertigen wäre. Ohne ein solches Gutachten könnten die Tarife nicht rechtssicher verändert werden.
Für unseren Staatssekretär ist das Ergebnis des Gutachtens nun bindend, eine Erhöhung über der dort definierten Obergrenze trägt er nicht mit. Das Erstellen des Gutachtens (das ohne den Starrsinn des BTB nicht notwendig gewesen wäre) benötigte Zeit, die darauf folgende Auseinandersetzung in der Anhörung, die Kompromissfindung – alles kostete unnötig viel Zeit. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Gutachten, das aus der Sicht der Gewerbevertretungen längst nicht in allen Punkten stichhaltig ist und wesentliche Faktoren unberücksichtigt lässt, würde weitere Zeit kosten. Die haben wir aber nicht und müssen endlich auf den Punkt kommen.
Welchen Schaden hat der BTB da eigentlich angerichtet? Vorausgesetzt, die ca. 7.400 registrierten Taxen Berlins fahren im Monat durchschnittlich 4.000,- Euro Netto-Umsatz ein, so ist das ein monatlicher Netto-Umsatz in Höhe von 29.600.000,- Euro gesamt. Eine Erhöhung der Fahrpreise um 6,8 Prozent, in der derzeit akzeptierten Höhe also, würde für unser Gewerbe monatliche Mehreinnahmen in Höhe von über zwei Millionen Euro bedeuten. Darauf warten wir nun schon ein ganzes Jahr, uns sind in dieser Zeit also Einnahmen in Höhe von ca. 24 Millionen Euro entgangen. Über 3.260,- Euro für jedes einzelne Taxi. Darauf kann der BTB richtig Stolz sein.
Während unser Gewerbe ewig braucht, um eine Fahrpreiserhöhung genehmigt zu bekommen, lesen wir gleichzeitig Überlegungen unseres Finanzsenators über „eine automatische jährliche Anpassung der Ticketpreise“ bei der BVG. Dort wird in den vergangenen Jahren, im Gegensatz zum Taxigewerbe, sowieso schon regelmäßig kräftig erhöht und wir könnten uns diese Vorgehensweise, die Herrn Nussbaum künftig für die BVG vorschwebt, auch sehr gut in unserem Gewerbe vorstellen.
Nußbaum für jährliche Erhöhung der BVG-Ticketpreise
Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat sich für eine automatische jährliche Anpassung der Ticketpreise bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ausgesprochen. «Energie- und Mitarbeiterkosten steigen. Damit sich die Kunden besser darauf einstellen können, wäre mir eine regelmäßige, moderate und transparente Erhöhung lieber», sagte er der Berliner Tageszeitung «B.Z.» (Samstag). Bisher muss jede Preiserhöhungen einzeln vom Senat genehmigt werden. Zuletzt stiegen die Ticketpreise am 1. August dieses Jahres. Das landeseigene Unternehmen BVG hatte 2012 nach eigenen Angaben 937 Millionen Fahrgäste transportiert.
Quelle:
http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/3167661-958092-nussbaum-fuer-jaehrliche-erhoehung-der-b.html
Stephan Berndt.
Smartcard für „Fiskaltaxameter“ jetzt erhätlich-LABO wird Registrierungsstelle. Finanzielle Förderung für vorzeitigen Einbau immer unwahrscheinlicher.
Für die Berliner Taxenunternehmer und -unternehmerinnen besteht ab dem 19.08.2013 die Möglichkeit Ihre Taxen auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten mit einem sogenannten "Fiskaltaxameter" (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard) auszustatten. Das LABO hat in diesem Zusammenhang die Funktion der Registrierungsstelle übernommen. D.h. die für die Beantragung der Smardcard bei der Bundesdruckerei (D-Trust GmbH) erforderlichen Angaben der Unternehmer und Unternehmerinnen werden vom LABO geprüft und bestätigt.
Nachfolgend das Schreiben vom LABO:
Sehr geehrte Taxiunternehmerin, sehr geehrter Taxiunternehmer,
mit Schreiben vom 01.09.2008 hatte ich Sie im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die steuerrechtlichen Aufzeichnungs -und Aufbewahrungsfristen und auf die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen hingewiesen.
Ich möchte Sie nun über die Möglichkeit der Nutzung von sogenannten „Fiskaltaxametern“ (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard ) informieren, für die – soweit sie auf Basis des INSIKA-Systems beruhen – das LABO in Berlin die Funktion der Registrierungsstelle übernommen hat.
I. Ausgangslage
Gemäß § 147 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) besteht bereits seit dem 1. Januar 2002 die Pflicht für Unternehmen, alle steuerlich relevanten Daten in einem Betrieb, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren und gem. § 147 Abs. 6 AO i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr.2 d) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Verfügung zu stellen. Es ist hierbei nicht ausreichend, aufbewahrungspflichtige Unterlagen in ausgedruckter Form vorzuhalten, vielmehr müssen die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen.
Für Taxenunternehmen wurde bisher eine Ausnahme von dieser Regel zugelassen, die seit der Veröffentlichung des Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 nur noch beim Einsatz von Taxametern ohne Schnittstelle zum Datenexport gilt. Hierbei wird das Ziel verfolgt, bis zum 31. Dezember 2016 auch für Taxenunternehmen die Regelungen zur Anwendung zu bringen, die seit 2002 allgemein gelten.
Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten im Übrigen auch für allein fahrende Einwagenunternehmerinnen und -unternehmer.
II. Vorteile eines sogenannten „Fiskaltaxameters“
Ein sogenannter „Fiskaltaxameter“ besitzt nicht nur die Funktionen für die Ermittlung des Fahrentgeltes und der Abrechnung, sondern stellt die ermittelten Fahrzeugdaten für fiskalische Zwecke bereit.
Der Einsatz eines sogenannten „Fiskaltaxameters“ und die Teilnahme an einem Verfahren zur Aufzeichnung und Auswertung der Daten kann auch in Ihrem betrieblichen Interesse als Taxenunternehmer liegen. Sie werden von aufwändigen manuellen Aufzeichnungen entlastet. Zudem erhalten Sie vollumfängliche Daten zur eigenen Betriebssteuerung. In den steuerlichen Prüfverfahren und den Genehmigungsverfahren erleichtert der Einsatz der geeigneten technischen Infrastruktur die Führung der erforderlichen Nachweise, so dass der Aufwand für weitergehende betriebliche Prüfungen erheblich verringert wird. Die Führung von sogenannten Schichtzetteln in der jetzigen Form ist dann nicht mehr notwendig, jedoch die tägliche handschriftliche Protokollierung von Tachokilometerständen.
III. Funktionsweise eines „Fiskaltaxameters“
Bei dieser Art der Datenaufzeichnung werden die Daten beim Entstehen mit einer Signatur versehen und nachweisbar vor einem Überschreiben geschützt.
Die gesicherten Daten (Einzelaufzeichnungen) werden über geeignete Schnittstellen exportiert (ausgelesen) und mit zweckmäßigen Mitteln vor Verlust oder Zerstörung geschützt. Die Summenspeicher auf der INSIKA-Smartcard enthalten die kumulierten Werte aller Transaktionen monatsgenau gespeichert. Die kumulierten Werte werden regelmäßig signiert ausgegeben und – genau wie die einzelnen Aktionen - extern gespeichert. Die Summenspeicher auf der Smartcard können nicht zurückgesetzt werden.
IV. Anforderungen an die Technik und Verfahren
Erforderlich ist ein geeigneter Taxameter, eine Einheit zur digitalen Signatur mit Schnittstelle für den Datenexport, incl. INSIKA-Smartcard. Der Server sollte bei einem Datendienstleister zur Verfügung stehen, der die Anforderungen nach § 14 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) gewährleisten kann.
Bei Herstellung der INSIKA-Smartcard werden die Unternehmensdaten und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) in einem sog. Zertifikat auf der Smartcard hinterlegt.
Der Einbau erfolgt über eine autorisierte Servicewerkstatt des Taxameterherstellers oder Herstellers der Signiereinheit.
Soweit deshalb eine Übertragung vom Taxameter über Schnittstellen auf externe Speichermedien erfolgt, müssen die steuerlich relevanten Daten unveränderbar und maschinell auswertbar gespeichert werden.
Im Sinne der Regelung des § 14 Abs. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss die Echtheit der Herkunft der Unterlagen, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sein. Die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben dürfen nicht geändert werden.
Allerdings erfüllen die gängigen Softwareprodukte zur Auswertung betrieblicher Daten im Taxenverkehr diese gesetzlichen Anforderungen zur Unveränderbarkeit der Daten durchgängig nicht, sondern sind teilweise sogar auf Veränderungen des Datenbestandes ausgelegt. Derartige Produkte bieten daher keine Gewähr, dass sie im Prüfverfahren anerkannt werden.
Eine hohe Zuverlässigkeit im Hinblick auf die gesetzlich geforderten Unveränderbarkeiten besitzen hingegen solche technischen Verfahren, bei denen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten durch eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung gewährleistet (§ 14 UStG) werden kann.
Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür beispielsweise das INSIKA-Verfahren geeignet. Technische Informationen dazu erhalten Sie unter www.insika.de.
Sofern es künftig andere Systeme auf dem Markt gibt, müssten die Anbieter dieser Systeme dann ebenfalls akkreditiert sein.
Bei der Auswertung der Daten muss der Unternehmer durch technische und organisatorische Maßnahmen eine Veränderung der Daten nachprüfbar ausschließen. Auskunft darüber, welche Dienstleistungsunternehmen Sie bei der Suche nach geeigneten Taxametern, sicherem Datenempfang, sicherer Datenaufbewahrung und Datenverfügbarkeit unterstützen, erhalten Sie von Ihrem Taxameterhersteller und künftig auch auf der Internetseite der IHK
unter: http://www.ihk-berlin.de
Voraussetzung ist, dass die Daten im INSIKA Export-Format gespeichert, gesichert und den berechtigten Behörden zur Verfügung gestellt werden können.
V. Praktische Schritte
Sollten Sie sich entscheiden, einen sogenannten „Fiskaltaxameter“ auf eigene Kosten in Ihr Fahrzeug einbauen zu lassen, und haben Sie sich für Technik und Verfahren entschieden, bedarf es für die Nutzung des INSIKA-Verfahrens der Beantragung einer INSIKA-Smartcard.
Das Antragsformular kann bequem auf der Internetseite der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) unter dem Link
https://my.d-trust.net/antrag4/public/erstantrag/index/Produktnr/2040/Projektnr/67
ausgefüllt werden.
Die Antragstellung erfolgt dann persönlich bei der Registrierungsstelle, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), IIIC 32, zur Überprüfung und Bestätigung Ihrer Angaben.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Antragsunterlagen im Original
- Personalausweis oder Pass im Original und in Kopie (beim Personalausweis mit
geschwärzter 6-stelliger Zugangsnummer (CAN))
- Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) durch das zuständige
Finanzamt und eine Kopie des Schreibens.
Die Weiterleitung des Antrages an die D-TRUST GmbH zur Produzierung Ihrer INSIKA-Smartcard erfolgt durch das LABO
Der Einbau der INSIKA-Smartcard in die Sicherheitseinheit und der Anschluss an das Taxameter müssen durch eine autorisierte Servicewerkstatt des Taxameterherstellers oder Herstellers der Signiereinheit erfolgen. Eine Einbaubestätigung ist dem LABO vorzulegen.
Unternehmen, die eine INSIKA-Smartcard nutzen, sind verpflichtet, die Daten auf einem Datenträger ihrer Wahl (USB-Stick, CD-ROM, Speicherkarte) für eine Betriebsprüfung dem LABO zur Verfügung zu stellen.
Die INSIKA-Smartcard ist fünf Jahre gültig. Die Gültigkeit beginnt zu dem Zeitpunkt der Herstellung. Die Karte ist also schon gültig, wenn Sie diese erhalten – und nicht erst dann, wenn Sie diese zum ersten Mal benutzen. Das genaue Ende der Geltungsdauer ist auf die Karte aufgedruckt.
Die INSIKA-Smartcard ist, wie alle Betriebsunterlagen, gemäß § 147 Abs. 3 AO nach der letzten Nutzung zehn Jahre aufzubewahren.
Kommentar:
Nach allem, was an Verlautbarungen aus dem Hause des Finanzsenators Nussbaum bisher zu hören war, nach dem derzeitigen Stand der Beratungen des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2014/2015 und nicht zuletzt auf Grund dieses Schreibens, ist es aus unserer Sicht nicht länger realistisch, noch auf eine finanzielle Förderung des freiwillig vorzeitigen Einbaus eines Fiskaltaxameters zu hoffen. Denn ab dem 01.01.2017 wird dieser Taxameter ohnehin für alle Pflicht. Was für uns ehrliche Unternehmer eine kleine Ewigkeit bedeutet, die es im Kampf gegen die unlautere Konkurrenz und damit in einem aussichtslosen Wettbewerb um Fahrpersonal noch zu überleben gilt, ist aus Sicht der Politik ein so naher Zeitpunkt, der in deren Logik einen finanziellen Anreiz für eine noch schnellere Einführung verbietet.
Das bedeutet nicht, dass wir unsere Bemühungen um ein auch für die Steuerbehörde lohnendes „Investment“ des Landes Berlin aufgeben. Allerdings wollen wir bei dem Stand der Dinge auch keine falschen Versprechungen machen. Für die aktive Unterstützung unserer Senatsverwaltung, namentlich unseres Staatssekretärs Christian Gaebler, durch Innensenator Henkel und durch die Berliner Industrie- und Handelskammer, hier durch den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter und Branchenkoordinator Herrn Dr. Lutz Kaden, wollen wir uns aber noch einmal ausdrücklich bedanken.
Wir werden aber auch neue Wege gehen müssen und auf das Engagement unserer Unternehmer/innen bauen. Denn ohne unsere eigenen Hausaufgaben zu machen, wird die Politik unsere Wünsche auch in Zukunft nicht wirklich ernst nehmen. Das fängt dabei an, wie unser Fahrpersonal seinen Dienst verrichtet, wie wir Unternehmer/innen unsere Beschäftigten darauf vorbereiten und endet bei der steuer- und abgabenehrlichen Führung unserer Betriebe. Nur eine Dienstleistungsqualität auf höchstem Niveau wird die ehrlich wirtschaftenden Betriebe bis 2017 am Leben erhalten.
Stephan Berndt.
Weil niemand den BTB dabei haben will, droht jetzt der Ausschluss des gesamten Gewerbes.
Am 21.08.2013 waren alle Verbände in die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadtUm) eingeladen. Frau Solas, dort zuständig für die Vergabe und Kontrolle der an die Gewerbeverbände übertragenen Ortskundeprüfung, hatte außer den Taxivertretungen auch hochrangige Vertreter der Behörden an den Tisch gebeten.
SenStadtUm war, neben Frau Solas, vertreten durch den Referatsleiter Herrn Strecke, der die Sitzung leitete und durch Herrn König, der, ehemals in der Position von Frau Solas, wohl die größte Erfahrung der Behörde im Zusammenhang mit der Arbeit der Gewerbevertretungen in der Ortskundeprüfungskommission mitbringt.
Das LABO wurde vertreten durch die Leiterin des auch für den Verkehr mit Taxen zuständigen Bereichs III C und durch den „Herrn der Führerscheine“, Herrn Mach.
Für die Fuhrgewerbe-Innung war Herr Bretschneider am Tisch.
Zunächst gab Herr Strecke einen kurzen historischen Überblick über die Durchführung der Ortskundeprüfung (OP):
Diese wurden bis zum 30.09.1999 beim LEA (jetzt LABO) vom Bereich III C durchgeführt und seit dem 01.10.1999 durch SenStadt auf die Gewerbevertretungen übertragen („Innung“ und TVB). Seit dem 01.01.2012 nimmt auch TaxiDeutschland, Landesverband Berlin e.V. daran teil. Das Verfahren der Neuordnung der OP gestaltete sich allerdings schwierig und zeitaufwendig. Seit 2012 ist eine vierte Gewerbevertretung, der BTB e.V., vom zuständigen Fachbereich der SenStadtUm im Sinne des § 14 Abs. 2 PBefG eingebunden. Da diese Vertretung an der Durchführung der OP teilnehmen will, ist wiederum eine Neuordnung der OP erforderlich.
Frau Solas übernahm und gab zu Protokoll, dass diese Neuordnung der OP nun aber aus Sicht der Behörden und unter Berücksichtigung der Vorgeschichte gründlich überdacht werden musste: bereits 2010 wurde festgestellt, dass die Verteilung der OP auf immer mehr Anbieter weder sinnvoll noch zweckmäßig sei und es würde die Gefahr bestehen, dass weitere Gewerbevertretungen nachdrängen könnten. Es musste also eine Lösung gefunden werden, die dauerhaft Qualität und Stabilität gewährleisten kann.
Außer Spekulationen über mangelnde Integrität der Prüfer der Gewerbevertretungen, die uns lediglich aufgrund von Kritik von Taxiunternehmern unterstellt wurde, konnte die Behörde keinerlei begründete Kritik an der Arbeit der Ortskundeprüfungskommission (OPK) geltend machen. Es wurde lediglich bemängelt, dass die Durchführung mit Papier und Bleistift nicht mehr zeitgemäß sei. Der Trend gehe zur verstärkten Nutzung elektronischer Medien. Und es wurde behauptet, bei der OP würden die Manipulationsversuche zunehmen.
Tatsächliche Gründe, die Gewerbevertretungen von einer Aufgabe zu entbinden, bei der sie, so Frau Solas, „viele Jahre gute Arbeit geleistet“ haben, konnten nicht genannt werden. Das verdeutlicht auch die Aussage von Herrn König: „Es gibt keine hinreichend konkrete Vorwürfe der standardisierten Manipulation“. Trotzdem soll das Verfahren in andere Hände? Trotz der „Wertschätzung dessen, was die Gewerbevertretungen geleistet haben“, wie Herr König betonte.
Nur, dass „die Umstände es erforderten“, so Frau Solas. Und dass die Behörde nicht die Zeit hätte, sich andauernd um Neuordnungen der OP zu kümmern. Deshalb brauche man eine möglichst dauerhafte Lösung. Ein Kriterium, das die Verbände nicht erfüllen würden. Des Weiteren zweifelt SenStadtUm an unserer Neutralität, ohne uns das Gegenteil beweisen zu können.
Daher sieht die Behörde die Lösung darin, die OP nicht länger an das Taxigewerbe zu übertragen, sondern an die jeweilige Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) von TÜV und DEKRA. Die Übertragung sei rechtlich möglich und politisch ausdrücklich gewünscht. Eine Ausschreibung sei nicht nötig, die Vergabe erfolge auf Grundlage einer Richtlinie. Herr König präzisierte, es sei bekannt, dass Richtlinien „sehr fragil“ seien und schneller als Gesetze geändert werden könnten. Als Termin für die Übertragung der Durchführung der OP sei Mitte 2014 vorgesehen.
Gegen die Entscheidung von SenStadtUm werden wir „schärfstens vorgehen“, wie Uwe Gawehn in unser aller Namen zu Protokoll gab. Die rechtliche Prüfung läuft bereits. „Innung“, TVB und TD werden dabei gemeinsam vorgehen. Alleine die uns eingeräumte Übergangsfrist ist schon nicht zu verantworten, da alle beteiligten Verbände sich nach der bis ins Jahr 2017 übertragenen Aufgabe räumlich und personell entsprechend aufgestellt haben. Zumindest den Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist haben wir sofort ins Protokoll aufnehmen lassen. SenStadtUm erklärte sich bereit, dieses Anliegen zu prüfen, benötigt dazu aber eine Reihe von Unterlagen, die wir der Verwaltung umgehend zukommen lassen werden.
Wir werden alles daran setzen, unseren Sachverstand und unsere Erfahrung auch in Zukunft in das OP – Verfahren einzubringen. Eine langfristige Lösung im Sinne der Verwaltung können wir aber im jetzt bestehenden Rahmen wahrscheinlich nicht dauerhaft gewährleisten, denn jetzt gibt es den BTB in der Anhörung. Es sind aber andere Organisationsformen möglich, auf die sich die betroffenen Verbände verständigen werden. Wir sehen gute Chancen, dass die Übergabe an die TPn von TÜV und DEKRA nicht zwingend ist, wenn wir in der geeigneten Form unsere Kompetenz in das Verfahren einbringen. Das ist noch lange nicht so erledigt, wie es uns die Behörde versucht hat darzustellen. Technische Neuerungen im Prüfungsablauf sollen an uns nicht grundsätzlich scheitern, amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Fahrzeugverkehr von TÜV und DEKRA hingegen sind im Prüfungsverfahren ohne den Sachverstand des Gewerbes zum Scheitern verurteilt.
Stephan Berndt.