Gute Nachrichten für Taxiunternehmer, die ihren Fahrern für Schichten über acht Stunden eine Verpflegungspauschale zahlen: 2014 wird der steuerfreie Pauschbetrag verdoppelt. Die neue Festlegung ist Teil des Gesetzes „zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts”, das zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Bei Schichten, die länger sind als acht Stunden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich der Fahrer auswärts versorgen muss. Da es aber teurer ist, unterwegs zu essen und zu trinken als zuhause, hat der Gesetzgeber einen Pauschalbetrag für den finanziellen Mehraufwand festgelegt, der von der Steuer abgesetzt werden kann.
Diesen Verpflegungsmehraufwand können Taxiunternehmer ihren Fahrern erstatten: an jedem Tag, an dem die Schichtzeit länger als acht Stunden ist, erhalten sie dafür bisher sechs Euro steuerfrei. Mit dem kommenden Jahr wird sich die Tagespauschale auf zwölf Euro verdoppeln [§ 9 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG)].
ACHTUNG: bei falscher Anwendung drohen Unternehmern hohe Nachzahlungen
Gerade Unternehmer/innen, die mit Key - System arbeiten und die Schichtdaten ihrer Fahrer/innen elektronisch einlesen, sollten darauf achten, dass sich die Kollegen ordentlich abmelden, wenn sie eine längere Pause machen. Wer z.B. nach wenigen Fuhren und einer relativ kurzen Einsatzzeit nachhause fährt und sich Schlafen legt, ohne sich abzumelden, nach ein paar Stunden aber noch mal ins Taxi steigt und noch ein, zwei Touren fährt, erzeugt unter Umständen eine lange, umsatzschwache Schicht. Wenn ihr die so stehen lasst, berechnet das Lohnprogramm möglicherweise den steuerfreien Pauschbetrag der Verpflegungspauschale, da die Schicht länger als acht Stunden war. Das ist dann nicht korrekt, denn in einer Pause von beispielsweise vier Stunden, könnte der Fahrer nachhause fahren, um sich zu verpflegen. So sehen es jedenfalls die Prüfer der Steuerbehörde und würden dann entsprechend Lohnanteile nachträglich versteuern. Das bedeutet dann gleichzeitig, dass für diese Lohnanteile dann auch Sozialabgaben nachgefordert werden.
Ahmad Vahdati.