Am 19.03., direkt im Anschluss an die Pressekonferenz des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) zum Thema „Überfallschutzkameras in Taxen“, hatte ich Gelegenheit, mich beim Präsidenten, Michael Müller, Vizepräsident Peter Zander und Geschäftsführer Thomas Grätz über den Stand der Bemühungen des BZP zu informieren.
Das Bedauern der BZP - Spitze war groß, dass die Datenschützer ihrer Einladung nicht gefolgt waren und so eine Möglichkeit des direkten Dialogs mit dem Bundesverband vertan hatten. Dabei sollten doch gerade deren rechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Überfallschutzkameras in Taxen ausgeräumt werden.
Denn diese Kameras, die das Wageninnere überwachen, sind angesichts von bis zu 300 registrierten Überfällen pro Jahr und einer hohen Dunkelziffer ein gutes Mittel zur Prävention, wie auch ein Modellversuch in Bremen gezeigt habe.
Seitdem der Taxiruf Bremen in seinen Fahrzeugen Überfallschutzkameras installiert hat, sind die Übergriffe gegen Null gegangen. Im urbanen Raum, wo Taxen an eine Zentrale angeschlossen sind und die entsprechende Kommunikationstechnologie vorhanden ist, kann dieses System eingesetzt werden und den Schutz tausender Kollegen wesentlich verbessern. Die Einbaukosten sind relativ gering, rund 150 Euro kostet die Bremer Variante.
Die Bremer Datenschützer haben gegen die Kameraüberwachung keine Bedenken. Die Kamera speichert keine bewegten Bilder, sondern macht nur alle 30 Sekunden ein Standbild. Diese Bilder werden automatisch nach einem Tag gelöscht. Nur wenn es zu einem Überfall kommt, werden die Daten ausgewertet.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix vertritt da aber eine andere Position und betont „das Interesse des Fahrgasts in einem Taxi an seiner Privatheit“. Die meisten Datenschützer stören sich „an der Bilderfolge des Systems“ und wollen „eine Aufzeichnung der Bildersequenzen nur in einer Notfallsituation zulassen“. Dazu müsse der Fahrer in einer gefährlichen Situation einen Notknopf drücken, der dann die Aufnahmen auslöst. Erlaubt wäre nach ihrer Auffassung auch „eine Einzelaufnahme des Fahrgastes beim Einstieg in den Wagen“.
Das ist dem BZP zu wenig. „Wenn erstmal das Messer an der Kehle sitzt, sucht kein Fahrer mehr einen Knopf“, kommentiert Präsident Müller diesen Vorschlag. in 75 Prozent der Fälle erfolgten gewalttätige Attacken auf Taxifahrer völlig überraschend. Auch ein einzelnes Bild des Fahrgastes, aufgenommen beim Einsteigen, reiche nicht aus. Zum Einen seien dazu die Lichtverhältnisse im Taxi zu schlecht und zum Andern könne sich ein vermeintlicher Täter darauf einstellen und sich in dem Moment abwenden. Es käme im Übrigen beim Einsteigen häufig vor, dass der Fahrgast beim Hinsetzen, Tür schließen oder Gurt anlegen nicht mit dem Gesicht nach vorne schaut.
"Durchschnittlich wird von jedem zehnten Taxi im Jahr ein gewalttätiger Übergriff gemeldet, daher sind die Bedenken der Datenschützer für uns nicht nachvollziehbar", erklärte Michael Müller. Er verwies auf die Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen, in denen eine automatische Kameraüberwachung erlaubt sei.
Deshalb plädiere der BZP für eine permanente Aufzeichnung von Standbildern aus dem Innenraum im Abstand von jeweils 15 Sekunden (oder vergleichbar oft, aber in unregelmäßigen Abständen, die per Zufallsgenerator erzeugt werden). Sie sollten maximal 48 Stunden gespeichert werden und nur durch "Befugte" nach einer polizeilichen Anzeige wegen einer Straftat ausgewertet werden dürfen. Nach einem Notruf sollte das Bild direkt gesendet werden können.
Selbstverständlich würden die Fahrzeuge deutlich sichtbar mit Aufklebern auf den Scheiben als “Videoüberwacht” gekennzeichnet. Audioaufnahmen erfolgten generell nicht. Die Fahrer werden von den Aufnahmen natürlich nicht erfasst.
Sören Bartol, Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Deutschen Bundestag, unterstützt die Forderungen des Verbandes: "Die Zahlen mit einem Toten und 261 verletzen Taxifahrerinnen und Fahrern im Jahr 2011 berechtigen durchaus dazu, dieses Thema intensiv zu diskutieren.“ Entscheidend für ihn sei dabei, dass keine Dauerbilder live übertragen würden, sondern lediglich Aufnahmesequenzen erfasst würden.