Wir können die Presseberichte der vergangenen Tage unmöglich unkommentiert stehen lassen. Was dort von „Vertretern“ des Taxigewerbes und einer „Verkehrsexpertin“ der Grünen in die Öffentlichkeit gegeben wurde, kommt einem Rufmord an unserem Gewerbe gleich. Mit Sicherheit bestehende Missstände werden dabei, sei es mangels Sachverstand oder sei es aus persönlichen Motiven, in eine Größenordnung befördert, die mit der Realität nichts mehr zu tun hat. Damit wird jeder Unternehmer und jeder Fahrer unter Generalverdacht gestellt, ein Schlag ins Gesicht der Mehrheit der ehrlichen Kollegen.
„Belastbare Zahlen“
Die Berechnungen, die von der verkehrspolitischen Sprecherin der Grünen, Claudia Hämmerling vorgelegt werden und mit denen „Betrügereien in Milliardenhöhe bei Taxiunternehmen“ bewiesen werden sollen, sind ein Beleg für die fachliche Inkompetenz der grünen „Verkehrsexpertin“. Da sie in ihrem früheren Leben nicht Mathematik unterrichtete, sondern Sport und Erdkunde, könnte man ihr das ja noch verzeihen. Da sie diese Zahlen aber laut in die Öffentlichkeit posaunt, muss sie sich unserer Kritik stellen.
Wenn sie die Zahlen der Berufsgenossenschaft nimmt, der jedes Taxiunternehmen am Anfang des Jahres die Anzahl der im Vorjahr eingesetzten Taxen, der im Betrieb beschäftigten Fahrer sowie die Summe derer Arbeitsstunden und Löhne meldet, muss ihr dabei auch klar sein, dass viele Unternehmen mehr an die BG zahlen, als sie ihres eigenen Erachtens zu zahlen hätten. Die Beiträge werden nach einer komplizierten Formel errechnet, in der die hohe Gefahrenklasse, in die das Taxigewerbe einsortiert wird und ein von der BG festgelegter Mindest-Stundenlohn in Höhe von 7,67 Euro den Beitrag für die Unfall-Pflichtversicherung in die Höhe treibt. Ein Stundenlohn, den viele Fahrer i.d.R. nicht erreichen, legt man deren Provisionslohn auf die dafür geleisteten Arbeitsstunden um. Der durchschnittlich in der Stunde zu erzielende Umsatz eines Taxis gibt diesen Stundenlohn nicht her. Trotzdem werden von der BG Beiträge gefordert, als wenn dies so wäre. Das empfinden viele Unternehmer als ungerecht. Die Kosten sind zu hoch.
Hat Frau Hämmerling einmal nachgefragt, welche Summen die Berufsgenossenschaft alljährlich bei Taxiunternehmen nachfordert und auch erhält? Wenn sie das zu dem dazurechnet, was sie aus den als Beweis aufgeführten Meldungen an die BG zusammengezählt hat, darf sie noch einmal hochrechnen und schon sehen die Lohnsummen, und damit auch die daraus von ihr berechneten Umsätze ganz anders aus. Der so belegte Betrug fällt dann deutlich niedriger aus. Mit der „Methode Hämmerling“ lassen sich die Dimensionen des unbestritten stattfindenden Betruges nicht einmal annährend in Zahlen fassen.
Ungeprüft stürzt sich aber die Presse auf solche Meldungen; das „Hamburger Abendblatt“ nennt diese Milchmädchenrechnung in seiner Ausgabe vom 19. Januar gar eine Berliner „Studie“. Für einen angeblichen Profi wie Frau Hämmerling ist dieser Umgang mit Zahlen und der Presse unverantwortlich und sie schadet dem Image unseres Gewerbes damit erheblich. Obwohl sie selbst zu gibt „keine genauen Daten für das gesamte Bundesgebiet zu haben“, nimmt sie diese laienhaft errechneten Zahlen als „ein klares Indiz dafür, dass die Betrügereien in Milliardenhöhe (…) stattfinden.“
„Belastbare Zahlen“ gewinnt man doch nur, wenn man zusammenrechnet, was bei Nachforderungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft von Taxibetrieben in den letzten Jahren gezahlt werden musste. Dann haben wir Zahlen, die bewiesenen Betrug darstellen. Alles andere sind Spekulationen und globale Vorverurteilungen. Ohne Beweise gilt für alle anderen Unternehmen die Unschuldsvermutung.
„Der Betrug ist für Unternehmer und Fahrer fast risikolos“
Wer das behauptet, kennt sich nicht im Strafgesetz aus. Die Manipulation an Taxametern und Tachoständen erfüllt einen Straftatbestand. Für daraus resultierende Steuerhinterziehung, die wie hier beschrieben, offenbar gewerbsmäßig, d.h. andauernd betrieben wird, droht Gefängnisstrafe. Wer Sozialabgaben nicht in korrekter Höhe abführt, macht sich der Unterschlagung schuldig. Alles keine Kavaliersdelikte, bei denen man mit einer Geldstrafe davon kommt. Ist das risikolos?
Richtig ist viel mehr, dass die Wahrscheinlichkeit, bei diesen Straftaten erwischt zu werden, relativ gering ist. Die finanziellen Mittel, die das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zur ausreichenden Personalausstattung benötigt, um seine Kontrollpflichten erfüllen zu können, werden nicht bewilligt. 2009 wurden sechs neue Stellen beantragt, die nach Aussagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr „mit Verweis auf die Haushaltslage verweigert“ wurden.
Hier müssen wir aber mehr Schutz erwarten dürfen. Unternehmer, deren unternehmerische Freiheit durch unzählige Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nur auf ein Minimum beschränkt ist (Fahrpreisverordnung, Betriebspflicht, Beförderungspflicht u.s.w.) haben im Gegenzug auch das Recht, durch diesen Ordnungsrahmen geschützt zu werden. Den Zustand unseres Gewerbes hat im Wesentlichen auch das Land Berlin zu verantworten, dessen Kontrollmechanismen seit Jahren versagen. Alle Versuche, dies zu ändern, scheiterten bisher an der Bereitschaft des Landes Berlin, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Dabei wäre schon sehr viel gewonnen, würde dem LABO auch nur eine einzige Stelle mehr bewilligt. Nach unseren Vorstellungen muss diese Kraft vom LABO an das Eichamt abgestellt werden, um dort bei jeder Eichung die Gesamtstände der Taxameter festzuhalten. Diese Ausleseprotokolle dienen dem LABO dann als wirksames Kontrollinstrument für die Prüfung bei Konzessionsverlängerungen und der Finanzbehörde im Rahmen der Betriebsprüfung.
Der Betrug ist nicht risikolos, denn wer erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Die Kontrollen sind verantwortungslos. Wer von der Einführung des „Hamburger Modells“ Besserung erwartete, sieht sich auch hier getäuscht. Alleine das Schreiben vom 01. September 2008, in dem sich das LABO, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam an alle Taxiunternehmer wandten, um die neuen „Voraussetzungen für das Erteilen von Genehmigungen im Taxenverkehr“ darzustellen, hat das Betrügen für kriminelle Unternehmer noch einfacher gemacht. Von Steuerberatern wissen wir, dass dieses Schreiben schon so manchem „Unternehmer“ den Kopf gerettet hat. Als der Betriebsprüfer schon die Buchführung verworfen und die Steuernachforderung aufgrund seiner Schätzung berechnet hatte, legte ihm der Steuerberater dieses Schreiben vor: erstaunt musste der Prüfer dort lesen, dass der Unternehmer lediglich die Summen der Total- und Besetzt-Kilometer, nur noch die Anzahl der Touren und die Summe der Einnahmen nachzuweisen hatte, nicht mehr die Abfahrts- und Rückkehrstände des Taxameters. Damit war für ihn die Sache gelaufen, er hatte keine weitere Handhabe.
„In vielen Verbänden wolle man das Thema totschweigen oder kleinreden“
Das behauptet Detlef Freutel, erster Vorsitzender des Taxiverbandes Berlin-Brandenburg e.V., der deshalb lieber eine Null an die mögliche Summe des Betruges dranhängt. Wenn er der Meinung ist, dass andere Verbände nichts gegen Betrug im Taxigewerbe unternehmen, so müssen wir doch erst einmal schauen, was er und sein TVB denn zu diesem Thema bisher beigetragen haben.
In der Öffentlichkeit ist er eigentlich ausschließlich zum Thema „Schwarzarbeit“ zu vernehmen. Und immer stellt er die eigenen Unternehmer an den Pranger. Immer, wenn wir es gerade einmal geschafft haben, ein paar positive Meldungen über das Taxigewerbe in die Medien zu bringen, kommt von Freutel ein unsere Geschäfte und unser Image schädigender Auftritt in der Öffentlichkeit hinterher. Die Maßnahmen, die er bisher ergriffen hat, gingen voll nach hinten los (siehe oben, Hamburger Modell).
Erklärt die Friseurinnung der Öffentlichkeit, dass jeder zweite Haarschnitt in ihren Betrieben schwarz läuft? Fordert sie die elektronische Schere, die jeden Schnitt sofort ans Finanzamt übermittelt? Bezichtigen Gastronomieverbände ihre Wirte des Betruges und behaupten sie, jedes zweite Fass Bier wäre „Schwarzbier“? Behaupten die Lobbyisten der Baubranche, dass es in ihren Betrieben massenhaft Schwarzarbeiter gibt? Nein – das gibt es nur bei uns. Hört man Klagen aus dem Mietwagengewerbe? Wenn man in der Personenbeförderung mangels Kontrollpflichten so richtig betrügen kann, ohne Angst haben zu müssen, so ist es dort. Spart Detlef Freutel diesen Bereich aus, weil er selbst Geld damit verdient, angehende Mietwagenunternehmer auf ihre Sach- und Fachkunde-Prüfung bei der IHK vorzubereiten?
Und warum wird man den Eindruck nicht los, er würde diese krasse Kampagne nur dazu benutzen, das Fiskaltaxameter zu bewerben?
Das manipulationssichere Taxameter ist seit dem 30.04 2004 (Richtlinie 2004/EG) EU-weit beschlossene Sache. Die EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Regelung in nationales Recht umzusetzen. Eigentlich ist diese Umsetzungsfrist schon im April 2006 abgelaufen. Aber die deutschen Eichbehörden und der Gesetzgeber haben sich etwas länger Zeit gelassen. Erst im August 2006 lag der Entwurf zur Änderung des Eichgesetzes und der Eichordnung vor. Die neuen Eichvorschriften sehen eine großzügige Übergangsregelung vor. Nach § 77 der geänderten Eichordnung beträgt die Übergangsfrist bis zu deren Ablauf die Messgeräte den neuen Bestimmungen entsprechen müssen, zehn Jahre und endet erst im Oktober 2016. Bis dahin können die „alten“ Taxameter im Einsatz bleiben,wenn der Gesetzgeber nicht noch auf die Idee kommt und die Übergangsfrist für das Taxigewerbe abkürzt.
Mit Schreiben vom November 2010 an die obersten Finanzbehörden der Länder teilt das Bundesministerium der Finanzen, unter dem Aktenzeichen IV A 4 - S 0316/08/10004-07 – 2010/0946087, die Einführung des „Fiskaltaxameter“ und „Fiskalwegstreckenzähler“ mit. Dies bedeutet, das mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I alle Bundesdeutschen Taxi- und Mietwagenunternehmen ihre vorhandenen Geräte entsprechend erweitern oder bis spätestens 31. Dezember 2016 ersetzen müssen (2 Monate später als zunächst in der Eichordnung festgelegt). BMFSchreiben sind vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Ländern herausgegebene Erlasse. Diese müssen von den Finanzbehörden beachtet werden und haben deshalb für die Steuerverwaltung eine „Bindungswirkung“. Das Fiskaltaxameter kommt 2017 oder früher, ob wir wollen oder nicht.
Aus welchem Grund macht Freutel dann so ein Trara? Hat er vielleicht ganz persönliche Interessen? Da sollte man mal genauer hinschauen. Denn so wie er unseren guten Ruf überall öffentlich ruiniert, kann es ihm kaum noch um das eigene Gewerbe gehen. Was sonst könnte sein Ziel sein?
Was machen wir, die laut Freutel „kleinreden“ und „wegschauen“?
Allen im Taxigewerbe muss mittlerweile aufgefallen sein, dass die Taxi-Innung und TaxiDeutschland immer enger bei den wichtigen Themen unseres Gewerbes zusammenarbeiten. Uns ist bewusst, dass wir Aufgaben wie „BBI“, vernünftige Taxitarife, die Umgestaltung der Vorfahrten am Hauptbahnhof, Qualitätsverbesserungen unserer Dienstleistung und andere Herausforderungen nur gemeinsam im Sinne unserer Unternehmer und auch im Interesse unseres Fahrpersonals lösen können. Auch der TVB, ausgenommen Freutel, beteiligt sich bei den dringlichsten Problemen und auch die BTV, selbst nicht als politischer Vertreter des Taxigewerbes beim Senat gelistet, bekommt in dieser Runde die Gelegenheit, ihre Vorschläge einzubringen. Für dieses Miteinander sind wir sehr dankbar, denn nur so kommen wir weiter.
Was haben wir bisher konkret getan?
- Wir führten Gespräche mit der Agentur für Arbeit. Der Chef der Arbeitsagentur, Herr Gärtner, hatte dazu alle Leiter der Berliner Ämter eingeladen. Wir schilderten das Problem, dass viele geringfügig Beschäftigte, die zusätzlich Hartz-IV – Leistungen beziehen, in einigen Betrieben tatsächlich wesentlich mehr arbeiten und verdienen würden. Dazu suchten wir die Hilfe der Arbeitsagentur. Wir machten deutlich, dass grundsätzlich jeder P-Schein-Inhaber die Möglichkeit hätte, einen Betrieb zu finden, in dem er Vollzeit arbeiten könne. Lediglich im Wedding bemühte man sich und brachte eine Handvoll Geringfügiger in eine Vollzeitbeschäftigung. Der Rest der Runde waren die typischen Bedenkenträger. Folglich ist in ihren Ämtern so gut wie nichts geschehen. Herrn Gärtner dürfen wir für seine Unterstützung danken und sollte vielleicht noch einmal einen gemeinsamen Anlauf nehmen.
- Jeder weiß, dass massenhaft gefälschte P-Scheine im Umlauf sind. Abgesehen davon, dass diese Betrüger keine Ahnung von Ortskunde und den Rechten und Pflichten eines Taxifahrers haben und unser aller Ruf bei den Fahrgästen beschädigen, können wir auch davon ausgehen, dass diese Leute nicht unbedingt ordentlich abgerechnet werden wollen. Mit dem LABO in Absprache haben wir die KRIPO bei ihren Ermittlungen massiv unterstützt. Einige wurden bereits ermittelt und aus dem Verkehr gezogen, mehreren ist die KRIPO auf den Fersen und dabei, die Hintermänner zu ermitteln. Andere schreien „Betrug“, wir helfen aktiv, Betrüger aus dem Spiel zu nehmen.
- Wir haben höhere Zuschläge für bargeldlose Fahrten gefordert und durchgesetzt. Damit ist das Argument, Kartenzahlungen seien nicht kostendeckend (was bislang ja so war), vom Tisch. Zusätzliche Belege durch Kartenzahlungen in der Buchhaltung des Unternehmers sind eine weitere Hilfe zu dokumentieren, wann das Taxi im Einsatz war und macht Betrug ein wenig schwerer. Des weiteren diskutieren wir mit der Senatsverwaltung, ob es in diesem Sinne nicht ratsam ist, über eine Änderung in der BO-Kraft ein Kreditkartenterminal als Grundausstattung eines Taxis vorzuschreiben und dessen Benutzungspflicht in der TaxO zu regeln.
- Wir setzen uns bei der Politik weiter für eine bessere Personalausstattung des LABO ein. Insbesondere die Idee, eine Kraft zum Eichamt abzustellen, halten wir für absolut Ziel führend und belastet die Landeskasse in einem absolut vertretbaren Maße. Würden auf diesem Wege die Daten aus den Taxametern protokolliert, könnte das Taxameter erst wieder seinen vollen Sinn erfüllen. Neben den jährlichen Eichungen könnte man den Aufgabenbereich dieser Kraft auch darauf ausweiten, dass ein defektes Taxameter dort vorzustellen ist, bevor es zur Reparatur geht.
- Das Berliner Taxigewerbe gibt vielen einen Arbeitsplatz, die es aufgrund ihrer Qualifikation und Schulbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehr schwer hätten. Viele von ihnen wären ohne das Taxigewerbe mit Sicherheit ohnehin auf staatliche Hilfe angewiesen. Bei uns läuft es aber nicht so rund, dass nicht eine Reihe von Taxifahrern tatsächlich, trotz vieler Stunden „auf dem Bock“, noch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen wären. Trotzdem haben sie einen Job und erfahren täglich soziale Anerkennung. Wir arbeiten an der Weiterqualifizierung unseres Fahrpersonals hinsichtlich Dienstleistungsbereitschaft, Fahrsicherheit, ökonomischen Fahrens und Sprachkompetenz. Wir verbessern ständig die Qualität unserer Dienstleistung und damit auch die Verdienstmöglichkeiten unserer Beschäftigten. Wir arbeiten daran, dass möglichst bald kein vollbeschäftigter Taxifahrer länger auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird. Wir sind der Überzeugung, dass wir damit aktiv auch Integration fördern.
- Dazu haben wir ein neues Taxifahrer-Ausbildungsprogramm entwickelt, unsere „Premium“- Qualitätsausbildung. Diese Fahrer werden in naher Zukunft von unserem Partner, der Funktaxivermittlung Taxi Berlin, als „Premium-Taxi“ vermittelt. Natürlich mit dem entsprechend gepflegten Taxi, insbesondere aber mit einer Ausbildung, die Dienstleistungsseminare, Kurse über Rechte und Pflichten des Taxifahrers, Wissen über die anvertraute Fahrzeugtechnik, Fahrsicherheitstraining und Schulungen zum ökonomischen Fahren beinhaltet. Das ist ein Plus für unsere Kunden und wird für diesen Kreis von Taxen eine deutliche Umsatzsteigerung bewirken. Hier dürfen wir einmal ein Beispiel aus Hamburg bemühen, der dortige „Hansa-Funk“ hat es vorgemacht. Machen die Taxen pro Stunde mehr Umsatz, hat der Fahrer einen höheren Stundenlohn und ist bereit, zu Konditionen zu arbeiten, bei denen auch für den Unternehmer etwas mehr Spielraum entsteht. Wir erreichen damit neben einer besseren Dienstleistungsqualität faire Löhne in vertretbaren Arbeitszeiten und trotz höherer Abgaben an Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft höhere Gewinne für unsere Unternehmer. Bei solchen Lohn- und Arbeitsbedingungen eines Premium-Taxifahrers sinkt auch die Gefahr, dass dieser von einem anderen Betrieb durch hohe Lohnversprechungen abgeworben wird. Das ist heute die Regel: ein Betrieb bildet einen Taxifahrer aus, der geht aber nach kurzer Zeit in einen anderen Betrieb, der ihm ein unanständiges Angebot macht. Entweder, der Ausbildungsbetrieb geht pleite, oder er begibt sich selbst auf’s Glatteis und versucht den Fahrer zu halten. Macht ein Premiumfahrer in seinem Betrieb ordentlich Kasse, fährt er mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag immer besser als in einem Betrieb, in dem er von deutlich weniger Umsatz 50 Prozent auf die Hand bekommt. Auch das ist ein Beitrag gegen Betrügereien im Taxigewerbe.
- Genauso, wie viele unserer Unternehmer für die eben beschriebene „Qualitätsoffensive“ nicht sofort Feuer und Flamme waren und letztlich vielleicht erst in der Praxis vom Nutzen zu überzeugen sind, genauso ist noch einiges an Aufklärungsarbeit bei den Unternehmern notwendig, die der Meinung sind, sie müssten zum Überleben ein wenig Schummeln, da sie sich sonst nicht gegen die Kriminellen behaupten könnten. Diese Unternehmen zählen sich selbst zu den „grauen Schafen“ und schwören, sie wären gerne weiß, wenn es nur möglich wäre. Aber es gibt doch eine ganz einfache Möglichkeit. Wenn ich als Unternehmer z.B. sechs Taxen laufen habe, und ein paar Fahrer wollen mich mit Ihren Lohnabsprachen erpressen, dann lass ich sie gehen und gebe lieber zwei Konzessionen ab. Wenn es kein Unternehmer zulassen würde, dass bei ihm ein geringfügig Beschäftigter mit 150 bis 200 Euro im Monat angemeldet ist, tatsächlich aber fünf- bis sechsmal in der Woche arbeitet, weit mehr „schwarzen“ Lohn in der Tasche hat und dann noch staatliche Leistungen bezieht, dann hätten wir schnell einige hundert Konzessionen weniger. Weniger Taxen auf der Straße bedeutet aber mehr Umsatz für die restlichen Taxen und Fahrer. Die Betriebe, die weiter mit „schwarzen Aushilfen“ arbeiten, könnten schnell selektiert und sanktioniert werden, vor allem durch den Zulauf der freigesetzten Schwarzarbeiter. Es würde der Ordnungsbehörde nicht entgehen, wer Konzessionen abgibt und wer massiv neue beantragt.
- Im Sommer 2010 machten wir den Verantwortlichen der Parteien im Bundestag Vorschläge zur PBefG-Reform. Dabei legten wir großen Wert auf Veränderungen, die uns einerseits im Gegensatz zu den Mietwagen klar als Bestandteil des ÖPNV festlegen, andererseits eine klare Definition des Begriffes der „Funktionsfähigkeit“ unseres Gewerbes ermöglichen. Um diese Funktionsfähigkeit messen zu können, haben wir Parameter wie „der Anteil der Besetzt-km an den Gesamt-km“ vorgeschlagen. Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, haben wir eine strengere Betriebspflicht gefordert, eine vorübergehende Betriebspflichtentbindung muss dagegen einfacher und auch länger möglich sein. Auch diese Vorschläge führen im Ergebnis dazu, dass Missbrauch immer schwieriger wird. Auch ohne Fiskal-Taxameter.
- Zum Thema „Schwarzarbeit“ gibt es seit Herbst 2010 eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe. Da Herr Freutel diesen Begriff aber besetzt und längst überstrapaziert hat, nennt sich unser Arbeitskreis von Unternehmern „Existenzsicherung“. Ein wichtiger Schritt, Veränderungen zu bewirken, ist gemeinsam an der Sache zu arbeiten.
Fazit: es gibt ihn, den Betrug im Taxigewerbe und den darf niemand, der ernst genommen werden will tabuisieren. Es gibt ihn aber nicht nachweislich in den Dimensionen, die uns inkompetente Politiker und verantwortungslose Gewerbevertreter glauben machen wollen. Gefordert sind unsere Ordnungsbehörden, gefordert ist eine konstruktive Mitarbeit der Arbeitsagenturen, gefordert ist ein gemeinschaftliches Engagement aller seriösen Taxiverbände und nicht zuletzt die Einsicht einiger unserer Unternehmer, dass sie nicht Getriebene einiger weniger Krimineller in unseren Reihen sind, die sie zur Manipulation zwingen. Sie sind Herr ihres eigenen Geschäftes und müssen nur den ersten Schritt machen. Machen sie das nicht und müssen sich dafür verantworten, wird sie kein Richter danach beurteilen, ob sie aus krimineller Energie oder aus selbst empfundener Alternativlosigkeit gehandelt haben.
Stephan Berndt.