Wie die meisten meiner Leserinnen und Leser wissen werden, bin ich von Hause aus „gelernter“ Rechtsanwalt und nicht etwa Buchhalter und schon gar nicht Steuerberater. Ich bin auch nicht steuerberatend tätig, obwohl, was viele gar nicht wissen, Rechtsanwälte durchaus die Tätigkeit eines Steuerberaters ausüben dürfen. Denn während das Berufsbild des Rechtsanwaltes sich bis hin zu den Zeiten von Sachsenspiegel und Schwabenspiegel in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen lässt, ist der Steuerberater als Beruf keine 80 Jahre alt.
Bis zum Anfang des letzten Jahrhunderts war die Beratung und Vertretung des Steuerpflichtigen eines der Tätigkeitsfelder der Rechtsanwälte. Doch dann erforderte die zunehmende Industrialisierung und die ausufernde Anzahl neuer Steuern zunehmendes Spezialwissen der zuständigen Berater. Juristen und Notare, die diese Lücke hätten füllen können, hatten in diesen Zeiten an steuerlichen Themen und Fragen des Rechnungswesens wenig bis gar kein Interesse; es entstand der Beruf des „Steuerrevisors“, der hauptsächlich für gewerblich tätige Steuerzahler tätig war. Für die kleineren Handels- und Handwerksbetriebe waren damals hauptsächlich die sog. „Rechtskonsulenten“ tätig. Sie machten einen Großteil des künftigen Hauptberufs der „Helfer in Steuersachen“ aus. Um den wachsenden Bedarf an Beratung der Unternehmen und Privatleute in Steuerangelegenheiten kümmerten sich jetzt um den steig steigenden Beratungsbedarf sowohl studierte Berater mit abgeschlossenem Studium der Betriebs- und Volkwirtschaftslehre oder der Juristerei als auch eine Vielzahl von Beratern mit ausschließlich praktischer Ausbildung, eben jener „Helfer in Steuersachen“. Im Jahre 1933 wurde dann erstmals der Beruf des Steuerberaters gesetzlich verankert und die Zulassung und Prüfungsordnung zu dem Beruf geregelt, mit der Folge, dass seitdem die Rechtsanwälte zwar steuerberaterlich tätig sein dürfen, den Steuerberatern hingegen anwaltliche Tätigkeit verwehrt ist.
Das soll nun nicht unbedingt heißen, dass man bei einem steuerberatenden Rechtsanwalt mit seinen Steuersachen gut aufgehoben ist. Ich für meinen Teil halte es jedenfalls mit der Lebensweisheit der Schuster, die lieber bei Ihren Leisten bleiben sollten. Ich streite mich zwar gern mit Finanzämtern gerichtlich wie auch außergerichtlich, die Steuerberatung überlasse ich hingegen Leuten, die etwas davon verstehen. Dazu gehöre ich nun einmal nicht. Allerdings, ich halte es auch gern mit dem alten Adenauer (nach weit verbreiteter Meinung der Erfinder des Adenauerplatzes), der gegenüber Presseleuten regelmäßig die Erkenntnis verkündete, dass niemand ihn daran hindern könne, jeden Tag ein wenig schlauer zu werden.
Wer schlauer werden will, braucht gute Lehrer. Und da ich seit einiger Zeit mit dem Taxigewerbe zu tun habe, ist es ein persönlicher Glücksfall, dass dieses Gewerbe mit guten Lehrern reich gesegnet ist. Und so habe ich gerade im Bereich der Steuern und Abgaben wie auch auf dem weiten Feld der Buchhaltung in den letzten Jahren viel lernen dürfen. Und der Hauptverdienst an dieser meiner Fortbildung gebührt den gewerblichen Oberlehrern vom Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V.
Und was haben die ihrem erstaunten Gewerbe nicht alles beigebracht. Ordentliche Buchhaltung besteht hiernach nicht nur aus einfachem Aufschreiben der vereinnahmten Beträge. Weit gefehlt. Kontrolle ist alles, wissen die Lehrer vom TVB.
Schon am 30.11.2008 wusste der Tagesspiegel zu berichten: „Ohnehin ist er (gemeint war Detlev Freutel) „zur Zeit bemüht, das Image seines Gewerbes kräftig aufzupolieren“. Denn, so www.wirtschaft.t-online.de am 01.02.2011 um 14.55 h: Der Vorstand des Taxiverbands Berlin-Brandenburg, Detlev Freutel, erklärte …, er gehe davon aus, jeder zweite Euro werde schwarz eingesteckt.
Um das zu verhindern, bedarf es laut TVB zunächst richtiger „Schichtzettel“, und zwar mit sorgfältiger Erfassung nicht nur der vereinnahmten Knete sondern auch noch von allerlei Kilometerständen einschließlich der Fahrzeugkilometer und das tageweise. Kontrolle ist schließlich alles, wie man am TXL anhand des Zwanges zur Kreditkarte, zum Transponder und angesichts permanenter Kontrollen im täglichen Straßenverkehr unschwer feststellen kann. Dem TVB und besonders seinem nimmermüden Vorstand sei Dank. Dank auch für die unermüdliche Propagierung des Projekts „Fiskaltaxameter“, mit dem das allgemeine Bedürfnis nach Transparenz und Kontrolle noch besser erfüllt werden könne, so jedenfalls der Vorsitzende des TVB.
Wer so viel Transparenz von seinen Mitgliedern und natürlich auch von allen anderen Gewerbetreibenden verlangt, wird sicherlich eine Vorbildfunktion ausüben wollen und sich selbst als leuchtendes Mahnmal umfassender Transparenz allen Interessierten präsentieren wollen. So dachte sich jedenfalls ein langjähriges Mitglied des TVB und nahm die Propagierungsarbeit des TVB zum Projekt „Fiskaltaxameter“ zum Anlass, beim Vorsitzenden nachzufragen, ob man sich denn auch mit dem eigenen Betrieb an diesem Projekt beteiligen werde. Außer einem knappen „Nein“ aus dem Munde des Vorsitzenden war jedoch hierzu nichts in Erfahrung zu bringen. Kein Interesse an der Kontrolle? Ein Schelm, der Böses dabei denkt …
Ähnlich wortkarg gab sich der Vorstand des TVB, als sein Partner bei der Durchführung der Ortskundeprüfungen, die „Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.“ einige Auskünfte zur Abrechnung der von den Prüflingen verlangten Prüfungsgebühren, immerhin 55 € pro Prüfung verlangte. Diese Auskünfte sollen schon zu Amtszeiten des früheren Vorsitzenden Dörendahl im Jahre 2009 verlangt worden sein. Der mochte jedoch, so die Fama, sein gutes Verhältnis zum Vorsitzenden des TVB nicht aufs Spiel setzen, fand sich mit dessen knappen „Nein“ ab und verzichtete auf weitere Maßnahmen.
Wir erinnern uns: Das Geschäft mit der Ortskunde ist ein reines Bargeschäft. Der Prüfling muss berappen, und zwar bar und im Voraus, gegen Quittung natürlich. Keine Kreditkarten, keine Schecks, kein Bankeinzug und natürlich auch keine Zahlung nach Rechnungserstellung. Erst Recht natürlich keine Raten. Alles Voraussetzungen also, die, wie der Vorstand des TVB weiß und jedem, der es hören will, gern bestätigen wird, besondere Kontrolle erfordern. Diese Kontrolle fängt, so weiß der Vorstand des TVB, mit einer ordentlichen Buchhaltung an. Und diese Buchhaltung steht und fällt mit einer nachprüfbaren Erfassung der Einnahmen.
Wie das im Falle der Ortkundeprüfung zu handhaben ist, zeigt die „Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.“ in vorbildlicher Art und Weise. Dort wird jede Einzahlung eines hoffnungsvollen Prüfungsaspiranten einzeln mit Namen des Prüflings, Zahlbetrag und Datum der Zahlung penibel verbucht. So ist es wohl auch richtig.
Warum ich das erwähne, werden Sie jetzt fragen und darauf hinweisen wollen, dass das wohl selbstverständlich sein sollte. Dachte ich bis vor kurzem eigentlich auch, musste mich aber eines Besseren belehren lassen.
Zum Verständnis: Wie die meisten von Ihnen wissen werden, wurde die Ortskundeprüfung bisher von Taxiverband (TVB) und der „Innung“ im Verbund derart durchgeführt, dass beide Vereine im halbjährlichen Wechsel die Prüfungen abgenommen, die Erträge untereinander abgerechnet und dann ausgeglichen haben. Da beide Vereine über die letzten 11 Jahre jeweils im Turnus ein halbes Jahr die Prüfungen ab- und die Gebühren eingenommen haben, hätte man eigentlich erwarten können und müssen, dass beide Vereine jeweils in etwa auch den gleichen Anteil in die gemeinsame Kasse eingezahlt haben sollten.
Dem scheint jedoch nicht so gewesen zu sein, sonst hätte der damalige „Innungs“-Vorsitzende Dörendahl im Jahre 2009 schließlich keinen Grund gehabt, hier beim TVB mal nachzufragen. Warum er das dann nicht weiter verfolgt hat, ist hier leider nicht bekannt. Er wird es seinen Mitgliedern sicherlich erläutert haben.
Als Dörendahl dann im Herbst letzten Jahres nicht wiedergewählt wurde, soll der neue Vorstand das Thema wieder aufgegriffen haben. Mit welchem Ergebnis, ist nicht bekannt, es scheint aber den einen oder anderen Klärungsbedarf gegeben haben. Als nämlich ein TVB-Mitglied neulich in der Geschäftsstelle des TVB nach einem Ersatzbeleg für eine geleistete Zahlung nachfragte, wurde ihm erklärt, dass das derzeit nicht ginge, weil die Buchhaltung sich „bei der Innung“ befände. Als er dann verblüfft noch nachfragte, warum dem so sei wurde ihm knapp beschieden: „Na wegen der Ortskunde“. Was die Buchhalterin des TVB damit meinte, war nicht in Erfahrung zu bringen.
Das Mitglied fand diesen Vorgang jedoch so ungewöhnlich, dass es beim Vorstand nachfragte. Und dieser Vorstand fand die Nachfrage denn auch so bedeutend, dass es sogleich den Anwalt des Vertrauens des Vorstandes des TVB einschaltete. Dessen Antwort soll den TVB – Mitgliedern nicht vorenthalten werden. So wies er einleitend darauf hin, dass
„die Wahl des Aufbewahrungsortes von Buchhaltungsunterlagen ausschließlich dem Vorstand zusteht.“
Und, obwohl das Mitglied gar nicht danach gefragt hatte, wurde er gleich noch vom Anwalt, quasi aus erster Hand, wie folgt aufgeklärt:
„Der Vorstand ist aufgrund seiner Geschäftsführungsbefugnis … zur Entscheidung berechtigt, ob, wann und wie Buchprüfungen zu erfolgen haben“
Aha, dachte das Mitglied, dann finden die Buchprüfungen des TVB nunmehr bei der Konkurrenz, also der Innung statt. Und das ist, so lernte das Mitglied, offensichtlich ein ganz normaler Vorgang im Umgang der beiden Gewerbevertretungen, denn so der Hausjurist des TVB-Vorstandes weiter:
„Die enge Kooperation zwischen dem Taxiverband Berlin e.V. und der Innung ergibt sich wegen der gemeinsam durchzuführenden Ortskundeprüfungen aus der Natur der Sache. Ein Austausch der diesbezüglichen Unterlagen und Informationen findet seit Jahren regelmäßig statt und steht im Interesse beider Verbände und ihrer Mitglieder. Selbstverständlich beinhaltet dies auch, dass zum Teil Unterlagen abgeglichen werden, da es wegen der abwechselnden Prüfungsintervalle regelmäßig zu Überschneidungen kommt.“
Dass das Ganze so einfach ist, hätte sich das Mitglied eigentlich selbst denken können. Dies umso mehr, als der Hausjurist des TVB-Vorstandes, der ja schon seit längerem dessen Aktivitäten mit Rat und Tat begleitet, noch einen draufsetzte und, so wörtlich „persönlich versicherte“,
„dass bei der Zusammenarbeit die natürliche Konkurrenz der Vereinigungen untereinander und gegenüber Dritten die notwendige Beachtung findet.“
Wenn ein renommiertes Anwaltsbüro für die Darlegungen der Mandantschaft persönlich einsteht, wird an dessen Ausführungen sicherlich was dran sein, dachte sich das Mitglied und nahm den Hinweis des Hausjuristen des TVB-Vorstandes zur Kenntnis, der da lautet:
„Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung ist für November 2011 geplant.“
Da werden dann hoffentlich die Buchhaltungsunterlagen von der „Innung“ zurück sein. Die Kassenprüfer des TVB werden keine Frage unbeantwortet lassen und Unklarheiten klar stellen können. Sie werden sicherlich auch zu der Frage Stellung nehmen können, ob die Gerüchte zutreffen, wonach auf Anweisung des Vorsitzenden des TVB die Kasseneinnahmen aus der Ortskundeprüfung nicht einzeln aufgeschlüsselt nach jeder Einzahlung mit dem Namen des Einzahlers sondern pauschal tageweise zusammengefasst als ein einziger Einnahmevorgang „Einnahme Ortskundeprüfung“ verbucht wurden.
Dass man deren Ausführungen nicht ganz uninteressiert entgegensieht, versichern Ihnen nicht nur das eine oder andere Mitglied des TVB sondern auch
Ihr Rechtsanwalt Andreas Just.