Herzlich Willkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich darf Herrn Dr. Lindner, Fraktionsvorsitzender der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus, begrüßen, der eine kurze Botschaft für Euch hat.
Ich begrüße die Vertreter der anderen Taxiverbände, Presse, Funk und Fernsehen, und alle Berlinerinnen und Berliner, die als Kunden ein berechtigtes Interesse an unserer Sache haben.

Keine Angst: wir werden keine Trauerfeier veranstalten.
Das kleine Schauspiel kann aber schnell Realität werden, wenn wir jetzt nicht handeln.

Noch sind wir nicht tot – und wir werden gemeinsam kämpfen. Nicht für unser Überleben, sondern für ein auskömmliches, ein nachhaltig besseres Leben.

 

Doch zunächst erteile ich das Wort an  Herrn Dr. Lindner.

Der aktuelle Anlass (Gründe gibt es viele), dass wir uns hier versammelt haben, sind die von uns nicht mehr tragbaren Kraftstoffkosten.
Und dass wir bei Staatssekretärin Krautzberger vor viereinhalb Wochen einen Eilantrag auf Erhebung eines Kraftstoffzuschlages stellten, auf den wir bis heute, trotz eines Erinnerungsschreibens keine Antwort bekommen haben.

Als wir den Antrag stellten, haben sich die Vorstände der anderen Taxiverbände dem Gespräch mit uns noch verweigert.
Umso mehr freut es mich jetzt, dass sie sich mittlerweile weitestgehend unserer Forderung angeschlossen haben. 
Nur Einigkeit garantiert eine schnelle Lösung für das Gewerbe.

Den Kraftstoffzuschuss wollen wir pro Tour über die Zuschlagstaste des Taxameters eingeben und so beim Fahrgast mit dem Fahrpreis erheben.
Bei Fahrten mit einem Fahrpreis von bis zu zehn Euro 50 Cent, für längere Fahrten einen Euro.
Das greift nicht in die Tarifstruktur ein und ist somit schnell und unbürokratisch umsetzbar.
Auch entstehen den Unternehmern dadurch keine Kosten durch Taxameterservice und Eichamt.

Erforderlich ist einzig und allein, dass auch die Verwaltung, im Bewusstsein der Dringlichkeit, schnell handelt.

Aber was macht die Senatsverwaltung mit uns?
Der Dieselpreis klettert immer weiter und sie sieht keinen Grund zu handeln.

Im März 2007 wurden nach sechs Jahren Preisstabilität die Taxitarife um knapp neun Prozent erhöht. Dies war zu diesem Zeitpunkt schon lange überfällig und glich die allgemeine Preissteigerung bei weitem nicht aus.
Trotzdem tat es uns gut und unsere Kunden sahen die Notwendigkeit ein.
Seitdem ist der Preis für einen Liter Diesel von damals 1,10 Euro auf heute 1,50 gestiegen.
Das bedeutet für ein doppelschichtig besetztes Taxi monatliche Kraftstoffmehrkosten von ca. 250,00 Euro.

Da in unserem sehr personalintensiven Gewerbe keine großen Gewinnspannen möglich sind, stehen schon jetzt viele Betriebe mit dem Rücken an der Wand.
Pleiten drohen, Arbeitsplätze sind massiv gefährdet.

Unseren Fahrern, die umsatzbezogene Provisionslöhne erhalten und in der Regel unter fünf Euro netto die Stunde verdienen, in einer solchen Situation die Löhne zu kürzen, kann die Lösung nicht sein.

Immer nur die Fahrpreise zu erhöhen ist aber auch keine Lösung,

Liebe Taxikunden: das ist wirklich nur eine Notlösung, die uns selbst schmerzt.
Wir bauen auf Ihr Verständnis und versprechen Ihnen, 
strukturelle Fehlentwicklungen im Taxigewerbe anzugehen, damit das nicht immer so weitergeht.
Taxi darf kein Luxusgut werden, wir wollen alle Berlinerinnen und Berliner befördern.

Was müssen wir dazu verändern?

1. Wir fordern eine Steuerentlastung gemäß § 56 des          Energiesteuergesetzes


Das Taxigewerbe unterliegt, im Gegensatz zur Mietwagenbereitstellung, einer strengen Regulierung (siehe § 47 des Personenbeförderungsgesetzes). Daraus leiten sich besondere Verpflichtungen und Auflagen hinsichtlich der Tarifgestaltung, Fahrerausbildung, Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit ab. Das Taxigewerbe stellt nach Auffassung verschiedener Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte (VG bzw. OVG) ein schutzwürdiges Gemeinschaftsgut dar (z. B. OVG Koblenz: Az. 7 A 11567/03.OVG).

Taxis sind ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den kein anderes Verkehrsmittel übernehmen kann.

Unter diesen Voraussetzungen richteten im Februar 2007 Abgeordnete des Bundestages eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag Drucksache 16/4358 16. Wahlperiode 21. 02. 2007 
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/4239 –

Ist die Bundesregierung bereit, für Taxis eine Steuerentlastung gemäß § 56 des Energiesteuergesetzes (Steuerentlastung für den ÖPNV) zu ermöglichen?

Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer für 
Energieerzeugnisse (Benzin, Diesel, Erd- und Flüssiggas), geregelt im Energiesteuergesetz vom 15.Juli 2006.

Dort gibt es den § 56, der die Steuerentlastung für den ÖPNV beschreibt.

Die Antwort der Bundesregierung:

Die Steuerentlastung gemäß § 56 Energiesteuergesetz (EnergieStG) für Benzin, Diesel, Erdgas, Flüssiggas und gasförmige Kohlenwasserstoffe sowie gleichgestellte Energieerzeugnisse gilt ausschließlich für die Personenbeförderung im Nahverkehrsbereich entweder im Schienenverkehr oder mit Kraftfahrzeugen im genehmigten Linienverkehr. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen ist die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 PBefG.  ist der Verkehr mit Taxen und Mietwagen eine Form des Gelegenheitsverkehrs. Eine Zuordnung des Verkehrs mit Taxen zum ÖPNV ist daher nach § 8 Abs. 2 PBefG auf die Erbringung von Leistungen im Linienverkehr beschränkt, bei der Taxen eingesetzt werden, um das Verkehrsangebot von Bussen und Bahnen, z. B. als Anrufsammeltaxi, zu ersetzen, zu ergänzen oder zu verdichten. Eine Einbeziehung des gesamten Verkehrs mit Taxen in die Steuerbegünstigung für den ÖPNV wird nicht für sinnvoll gehalten, da dieser Verkehr, soweit er nicht wie beschrieben dem ÖPNV zugerechnet werden kann, dem Individualverkehr zuzurechnen ist und daher eine Gleichstellung mit der Förderung für den Linienverkehr aus umwelt- und verkehrspolitischer Sicht nicht begründet ist.

D.h. für uns: eine Menge Pflichten haben wir im ÖPNV zu erfüllen, bei Vergünstigungen werden wir ausgegrenzt und im Wettbewerb benachteiligt.

Die reine Unterscheidung in Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr, der dem Individualverkehr zugeordnet und von der Begünstigung ausgegrenzt ist, wird unserer Bedeutung im ÖPNV nicht gerecht.

Das würde ja bedeuten, dass wir auch nur im Linienverkehr einen vorgeschriebenen Fahrpreis erheben müssten, nur da tarifpflichtig wären.

Taxen gehören zum ÖPNV, weil sie ihn in unersetzbarer Weise ergänzen und verdichten.
Lassen Sie einen Geschäftsmann, der Termine in der Stadt hat, vom Flughafen mit Bus und Bahn zu seinen Terminen hetzen.
Wir können das ja mal einen Tag lang ausprobieren und unseren Individualverkehr ruhen lassen. Wird bestimmt lustig.

Außerdem hat die EU am 21. März 2003 EU-weit gültige Mindeststeuersätze für nahezu alle Energieprodukte festgelegt.

Für Diesel 302 €/1 000 Liter, der 2010 auf 330 €/Liter angehoben wird.

Sämtliche Steuersätze in Deutschland liegen – mit Ausnahme des Steuersatzes auf Kohle zum Verheizen – über den jetzt beschlossenen Mindeststeuersätzen.

Bei Diesel sind das 470 €/1000 Liter.

Dabei ist ausdrücklich geregelt, dass die gewerbliche Verwendung wie auch die Verwendung als Heizstoff meist geringer besteuert werden kann als die nichtgewerbliche Verwendung und die Verwendung als Kraftstoff.

Für nicht-energieintensive Unternehmen darf der Steuersatz bis zu 50 Prozent unterhalb des Mindeststeuersatzes liegen und für energieintensive Unternehmen darf dieser sogar bis auf Null Prozent gesenkt werden.

Der Steuersatz für Dieselkraftstoff darf nach seiner Verwendung – ob privat oder gewerblich genutzt – differenziert werden.

Also können wir hier den zweiten Hebel ansetzen, außerhalb der Vergünstigungen des ÖPNV, dem wir, wie oben beschrieben, ja nicht grundsätzlich zugerechnet werden.

Jetzt höre ich Peer Steinbrück schon wieder grollen, dass sei nicht finanzierbar.
Wenn er aber die Regelungen der EU-Mindeststeuersätze kennt – und davon darf ich ausgehen – weiß er auch, dass mit ihnen eine Kerosinsteuer eingeführt wurde.

In frei variierbarer Höhe – auf nationale Flüge und auf Flüge zwischen Deutschland und EU-Mitgliedstaaten, mit denen Luftverkehrsabkommen bestehen, die dies nicht verbieten.

Wenn das keine ökologisch sinnvolle Gegenfinanzierung ist.

Wir sind der Auffassung, dass dem Taxigewerbe diese Begünstigungen zustehen.
Darüber werden wir reden.

2. Werbeflächenfreigabe

Das ist eine alte und zentrale Forderung des TVD.
Und unter den jetzigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unbedingt umzusetzen.

Was heißt das?

Politik und Verwaltung verwehren uns zusätzliche Einnahmequellen aus Werbung.
Uns wird genau vorgeschrieben, dass nur die Türflächen unserer Taxen für Außenwerbung genutzt werden dürfen. 
Hätten wir die Genehmigung, unsere Wagen ganzflächig für Werbung zu nutzen, würden wir mehr als das Zehnfache an Werbeeinnahmen erzielen.
Entsprechende Angebote von Werbeagenturen liegen uns vor.

Warum dürfen wir nicht, was die BVG darf, deren Busse und Bahnen als fahrende Litfasssäulen unterwegs sind?

Nur relevante Einnahmen neben den Fahreinnahmen ermöglichen uns, die Fahrpreise für unsere Kunden stabil zu halten. 

Darüber müssen wir ganz schnell reden.


In der heutigen Demonstration sehen wir nur den Anfang im Kampf um vernünftige Rahmenbedingungen für das Berliner Taxigewerbe.


Die freie Konzessionsvergabe und der daraus resultierende ruinöse Wettbewerb,

die Zwangsjacke der strengen Regulierung, die uns unternehmerischer Freiheit beraubt

die bedrohliche Ausweitung illegaler Beschäftigung und illegaler Unterverpachtung von Taxikonzessionen, die nicht streng genug bekämpft wird,

dazu geplante Gebührenerhöhungen für die Bereitstellung am Flughafen Tegel,
all das werden wir nicht länger hinnehmen.

Durch Solidarität im Taxigewerbe und gezielte Verbraucherinformation soll die Politik zum Handeln gezwungen werden.

Apropos „Solidarität“:
Wir sind eine bunte Truppe. Viele Unternehmer und Fahrer haben einen Migrationshintergrund. Alleine türkischstämmige Unternehmer betreiben über 50 Prozent aller Taxikonzessionen. Auch Unternehmer iranischer Herkunft sind stark im Gewerbe vertreten.
Mir ist es eine große Freude, mit diesen Kollegen Gewerbepolitik zu machen und zu sehen, wie sie die Initiative ergreifen.

Wer sie ausblendet, hat von unserem Gewerbe, ja der hat vom Leben nicht viel verstanden.

Danke schön.