Berlin 15.12.2011

Berliner Taxigewerbe geschlossen gegen Planungen von Politik und Verwaltung 

Was die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den drei Berliner
Taxiverbänden „Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., TaxiDeutschland,
Landesverband Berlin e.V. und Taxiverband Berlin Brandenburg e.V. am 14.12.2011 als Ergebnis der Gespräche zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) und dem Land Berlin mitteilte, vereinte die Vertreter aller drei Verbände in kategorischer Ablehnung.

 

Die vorgeschlagene Taxenregelung für den in LDS gelegenen neuen Hauptstadt-Flughafen BER ist aus Sicht der Berliner Taxiverbände und im Interesse der Kunden nicht praktikabel.

 

Tarif: Gemeinsamer Flughafentarif für alle Fahrten ab BER = LDS Tarif (mit Modifikation bei Zuschlägen)

Es ist nicht einsehbar, dass 7.200 Berliner Taxen einen zweiten, vom Berliner
Fahrpreis stark abweichenden Tarif in ihre Taxameter programmieren sollen.
Das wäre zuallererst einmal sehr kundenfeindlich, da es immer die Möglichkeit gäbe, den für den Fahrer gerade einträglicheren Tarif einzuschalten. Des Weiteren würde ein zusätzlicher Tarif das Aus für unsere beliebte Kurzstrecke bedeuten, weil dazu die Speicherkapazität der Taxameter nicht ausreicht.

Ein Fahrgast würde auch schwer einsehen können, dass er vom Hotel zum Flughafen auf demselben Wege einen anderen Preis zahlen soll, als in umgekehrter Fahrtrichtung. Nur weil er einmal mit dem LDS - Tarif unterwegs ist und einmal mit dem Berliner Tarif.

Da außerdem bei der so geplanten Regelung die LDS - Taxen das Laderecht in Berlin erhalten sollen, muss jedes LDS - Taxi sowieso den Berliner Tarif programmieren. Warum dann nicht diesen Tarif auch als Abholtarif nehmen und 7.200 Taxen zwei Tarife ersparen und für Berlin die Kurzstrecke retten?

 

Ortskunde: Für alle Taxen, die Laderecht an BER haben, Nachweis für gesamten Pflichtfahrbereich; d.h. erweiterte Ortskunde. Abnahme jeweils für gesamten Pflichtfahrbereich bei der Behörde, die am Hauptwohnsitz des Fahrers zuständig ist.

Dass alle im gemeinsamen Fahrgebiet tätigen Fahrer die Ortskunde für das gesamte Gebiet nachzuweisen haben, ist unabdingbar. Dass aber die Prüfungen der Berliner Ortskunde im Landkreis LDS abgenommen werden sollen, ist überhaupt nicht hinnehmbar.

Wir geben damit die Kontrolle über die Qualität der Berliner Ortskenntnis aus der Hand und – was noch viel schlimmer ist – LDS kann steuern, wie schwer oder wie leicht die Prüfung zu bestehen ist. D.h. sie können unsere Stadt mit Fahrern überschwemmen, wenn sie wollen. Und die LDS –Taxen sollen ja wohl rollen… Berliner Ortskundeprüfungen dürfen nur von den Berliner Verbänden abgenommen werden.

 

Bereithalteordnung: Gleichberechtigte Vorfahrt von (berechtigten) LDS- und BER-Taxen, d.h. Verzicht auf jedes Ladeverhältnis. Laderecht für LDS-Taxen in Berlin (an Taxenständen)

Das wollten wir vom Beginn der Verhandlungen an, das war unser erster Vorschlag. Nur muss dann die gesamte Regelung auch zu Ende gedacht werden. So eine Regelung muss handhabbar und kontrollierbar sein. Wie soll überprüft werden, ob die in Berlin Fahrgäste ladenden Taxen mit LDS – Kennzeichen auch die Berechtigung dazu haben? Wie kontrollieren wir, ob der Taxifahrer in diesen Taxen auch die Berliner Ortskundeprüfung abgelegt hat? Will unsere Ordnungsbehörde, die ihre Kontrollpflichten aus Personalmangel heute schon grob vernachlässigt, ihre Mitarbeiter auf die Straßen schicken, um das zu überprüfen?

Nein, so lehnen wir die Regelung vehement ab. Ein Laderecht für LDS – Taxen in Berlin kann es nur geben, wenn aus Berlin und der Gemeinde Schönefeld ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet gemacht wird. Mit einer Ordnungsbehörde&, einem Taxitarif und einem einheitlichen Berliner Kfz – Kennzeichen auf jeder Taxe.

Andernfalls könnten wir zum Start im Juni 2012 für eine Übergangszeit besser mit einer Quotierung beim Laden am Flughafen BER im Verhältnis 5 Berliner Taxen, 1 LDS – Taxi leben, den LDS – Taxen dabei aber generell das Aufnehmen von Fahrgästen in Berlin untersagen. Aber auch bei dieser Lösung wollen wir als Flughafen-Abholtarif den Berliner Tarif durchsetzen. Und unseren Kunden die Kurzstrecke weiter anbieten.

Sollten sich unsere Behörden nicht in unserem Sinne verständigen können, lassen wir den Vertrag mit LDS, der uns heute das Aufnehmen von Fahrgästen am Flughafen Schönefeld erlaubt, ersatzlos auslaufen. Dann sollen die Kollegen in LDS den Flughafen BER alleine bedienen. Wir bauen unsere Kapazitäten insbesondere am Bahnhof Südkreuz und am Hauptbahnhof aus und fahren die Gäste, die vom Flughafen die Bahn nehmen, von dort an ihre Zielorte. Falls die Flughafengesellschaft mit den LDS – Taxen alleine nicht auskommen sollte, kann sie mit uns über spezielle Abholdienste sprechen und uns eine entsprechend notwendige Infrastruktur am Flughafen anbieten.

Wir werden unsere Kollegen in Berlin nicht einem unkontrollierbaren Zustand
aussetzen, durch den bald 8.000 Taxen (leer) durch unsere Straßen fahren könnten. Wir werden nicht zulassen, dass Orts unkundiges Fahrpersonal unsere Qualität weiter nach unten zieht. Wir werden nicht zuschauen, wie Schwarzarbeit systematisch gefördert wird, weil ein neues Rückzugsgebiet mit unerfahrenen Behörden geschaffen wird.

Sinnvollen Lösungen stehen wir unverändert offen gegenüber. Aber diesen Blödsinn, und da sind sich alle Verbände einig, wird das Berliner Taxigewerbe nicht mitmachen.

 

V.i.S.d.P.
Stephan Berndt
0163 – 407 1926